Common use of Art Clause in Contracts

Art. Es besteht zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z. B.: Besuch eines Konzertes im Jugend- zentrum). Zwischen dem oder der Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z. B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinde- rung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vor- liegt.

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Sources: Vereinbarung Zur Sicherstellung Des Tätigkeitsausschlusses Einschlägig Vorbestrafter Personen Nach § 72a SGB Viii

Art. Es besteht zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z. z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugend- zentrumJugendzentrum). Zwischen dem oder der Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z. z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinde- rung Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vor- liegtvorliegt.

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Sources: Vereinbarung Nach Dem Bundeskinderschutzgesetz

Art. Es besteht zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z. z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugend- zentrumJugendzentrum). Zwischen dem oder der Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z. z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - -­‐ die Teilnehmenden Jugendliche sind; - -­‐ bei den Teilnehmenden keine Behinde- rung Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - -­‐ die Teilnehmenden Kinder sind; - -­‐ bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vor- liegtvorliegt.

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Sources: Mustervereinbarung Zur Sicherstellung Des Tätigkeitsausschlusses Einschlägig Vorbestrafter Personen Nach § 72a SGB Viii