Archivierung von E-Mails Musterklauseln

Archivierung von E-Mails. Die Mailinfrastruktur ist nicht für die gesetzliche Archivierung von Geschäftskorrespondenz ausge- legt und darf nicht für diese verwendet werden. Für die Speicherung und Verwaltung wichtiger geschäftlicher E-Mails steht eine Archivierungs- lösung zur Verfügung. Archivierte E-Mails werden nach zehn Jahren gelöscht. Diese Lösung erfüllt nicht die Anforderung der gesetzeskonformen Archivierung von Geschäfts- korrespondenz und darf daher für diesen Zweck nicht eingesetzt werden. Die Mailinfrastruktur ist nicht als Datenablage gedacht. Sinnvollerweise werden private E-Mails unverzüg- lich nach Empfang bzw. nach dem erfolgreichen Absenden aus der Mailbox gelöscht. Dies ermög- licht einen sorgsamen Umgang mit den Mail- archiv-Ressourcen. 51 Ebenso ist es sinnvoll, private E-Mails als solche zu kennzeichnen oder in einen eigenen ent- sprechend markierten Order (z. B. «Privat») zu verschieben.