E-Mail Musterklauseln

E-Mail. Störungen kann der Kunde weiterhin per E-Mail melden (derzeit E-Mail an ▇▇▇▇▇▇▇@▇-▇▇▇▇▇.▇▇). Störungsmeldungen, die d.velop per E-Mail erreichen, werden in das Ticketsystem übernommen, dort weiterbearbeitet und beantwortet. Diese Tickets erhalten automatisiert die Einordnung in Prioritätsstufe 3 (vgl. unten).
E-Mail a) ▇▇▇▇▇.▇▇▇ stellt dem Kunden eine oder mehrere E-Mail-Adresse auf der willy.tel-Do- mäne „▇▇▇▇▇.▇▇“ und damit den technischen Zugang zu seiner E-Mail-Plattform für die Nutzung mit den Protokollen „POP, IMAP, SMTP“, sowie den entsprechenden verschlüsselten Protokollderivaten zur Verfügung. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt im dem Rahmen, der zur Leistungserbringung erforderlich ist. b) Die Anzahl der E-Mail-Adressen sowie die Postfachgröße sind in der zum jeweiligen Produkt zugehörigen Leistungsbeschreibung geregelt. Jede E-Mailadresse kann pro Domain nur einmal vergeben werden. Es besteht kein Anrecht auf die Nutzung einer bestimmten E-Mail-Adresse. An einer zugewiesenen E-Mail-Adresse erwirbt der Kun- de keinerlei Rechte. Nach der Kündigung einer E-Mail-Adresse ist diese im Bestand nicht mehr enthalten und könnte sofort von einem Dritten frei genutzt werden. c) Für den Betrieb von E-Mail-Postfächern beinhaltet die Leistung auch Speicherplatz, dessen Umfang in einer produktabhängigen Leistungsbeschreibung geregelt ist und deren Leistungen ergänzend oder ersetzend auch anderweitig festgelegt sein kann. Temporär und ggf. kostenlos zur Verfügung gestellter Speicherplatz außerhalb der Leistungsbeschreibung stellt keine dauerhafte Produktergänzung dar und kann von ▇▇▇▇▇.▇▇▇ ohne weitere Vorankündigung wieder auf die ursprünglich vereinbarten Wer- te reduziert und/oder angepasst werden. d) Die Nutzung der zum E-Mail-Abruf und Versand notwendigen technischen Protokolle und serverseitig in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten regeln insbesondere lokale Einstellungen im E-Mail-Client des Kunden. Hierbei belegen auch gesendete und als gelöscht markierte E-Mails („Papierkorb“) entsprechend zusätzlich Speicher- platz und werden auf der zentralen Plattform im Postfach nur so lange vorgehalten („gespeichert“), bis eine kundenseitige Löschanforderung eintrifft. ▇▇▇▇▇.▇▇▇ ist nicht verpflichtet, den Kunden über die protokollspezifischen Eigenarten der Speichernut- zung zu informieren. e) Eine gewerbliche Nutzung der gegenüber Privatkunden bereitgestellten Leistung ist ausgeschlossen und wird bei Kenntniserlangung seitens ▇▇▇▇▇.▇▇▇ zum jeweiligen Ge- schäftskundentarif abgerechnet. f) ▇▇▇▇▇.▇▇▇ räumt dem Kunden ein, über ein Postfach stündlich bis zu 200 E-Mails mit einem Volumen von bis zu jeweils 100 MB und 100 Empfängern („CC/ BCC“) zu ver- senden. Empfangsseitig liegt keine Limitierung vor. Sobald die o.g. Grenzen über- schritten sind, beste...
E-Mail. Wenn Sie per E-Mail bestellen, nutzen Sie bitte die E-Mail- Adresse, die Sie in Ihrem YL-Account finden und geben Sie Ihre YL ID Nummer und PIN an.
E-Mail. 1 Vertragsgegenstand
E-Mail. In IServ hast du eine schulische E-Mail Adresse. Du darfst sie nicht für Privates nutzen.
E-Mail. BEZAHLUNG
E-Mail. E-Mails können jederzeit an die im Web (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) veröffentlichte E-Mailadresse oder an den im Projekt benannten Ansprechpartner direkt gesendet werden. Die unter Punkt 1.5 definierte Reaktionszeit ist die Zeit, die nach Zustellung der E-Mail (nicht zustellbar oder durch Spamfilter fehlerhaft zugestellte E-Mails werden als nicht zugestellt gewertet) und Beginn der Bearbeitung durch Bayerwald Media benötigt wird.
E-Mail. 3.1. E-Mail-Postfach (POP3 oder IMAP)
E-Mail. Land, in dem das Scanner-Leasing erfolgt
E-Mail. Wenn Sie Ihre Rechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht haben, können Sie uns den Erstattungsnachweis inkl. der zugehörigen Dokumente an gesund- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. senden. Falls Sie nicht über einen Erstattungs- nachweis verfügen, verwenden Sie bitte die App „Meine Gesundheit“ oder den Postweg. Senden Sie uns den Erstattungs- nachweis der gesetzlichen Kranken- versicherung inkl. einer Kopie der benötigten Dokumente. Sollten Sie Ihre Rechnung nicht bei der gesetz- lichen Krankenversicherung ein- gereicht haben, senden Sie statt- dessen die Originalrechnung an: • Bei Brillen/Kontaktlinsen muss auch die Anzahl der Dioptrien auf der Rechnung angegeben sein. • Bei Brillen und Kontaktlinsen oder Beratung durch eine Hebamme ist eine Übermittlung einer ärztlichen Überweisung/Verordnung nicht erforderlich. Bei Fragen zur App „Meine Gesundheit“, technischen Problemen oder wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter +▇▇ ▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ oder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ 134 Meine Gesundheitsversicherung – Einfach erklärt. Stand April 2021 Meine Gesundheitsversicherung – Einfach erklärt. Stand April 2021 MEINE GESUNDHEITSVERSICHERUNG – EINFACH ERKLÄRT