Arbeitszeit/Mehrarbeit/Zeiterfassung Musterklauseln
Arbeitszeit/Mehrarbeit/Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die ar- beits- oder tarifvertraglich bzw. beamten- rechtlich festgelegte durchschnittliche re- gelmäßige Arbeitszeit.
3.2 Mindestens Stunden/Tage in der Woche ist in der Dienststelle zu arbeiten. Dies ist in der Regel <hier Wochentag ein- setzen>
3.3 Es sind folgende feste Kommunika- tionszeiten (zur Erreichbarkeit) vereinbart: Montags Dienstags Mittwochs Donnerstags Freitags
3.4 Für die Dauer der Arbeitszeit zu Hause sind die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitschutzes zu beachten.
3.5 Für Mehrarbeit gelten die Regelungen und Voraussetzungen der Dienststelle.
3.6 Die Erfassung aller Arbeitszeiten er- folgt in einem Arbeitszeitnachweis (Zeit- wertkarte), an den Arbeitstagen in der Dienststelle wie dort üblich.
Arbeitszeit/Mehrarbeit/Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die arbeits- und tarifvertraglich bzw. beamtenrechtlich festgelegte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit.
3.2 Mindestens Stunden/Tage die Woche ist in der Dienststelle zu arbeiten. Dies ist in der Regel <hier Wochentag einsetzen>. In Absprache mit dem zuständigen Fachbereichsleiter und der EDV-Abteilung kann in Ausnahmefällen von den festgelegten Tagen abgewichen werden.
3.3 Es sind folgende Kommunikationszeiten für die Mitarbeiter zur Erreichbarkeit vereinbart: Montags Dienstags Mittwochs Donnerstags Freitags
3.4 Für die Dauer der Arbeitszeit zu Hause sind die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes zu beachten.
3.5 Für Mehrarbeit gelten die Regelungen und Voraussetzungen der Dienststelle.
3.6 Die Erfassung aller tatsächlichen Arbeitszeiten erfolgt im Zeiterfassungssystem der Stadtverwaltung (AIDA) nach den in der Dienststelle geltenden Regelungen. An den Arbeitstagen in der Dienststelle erfolgt die Erfassung wie dort üblich.
3.7 Die Umleitung des dienstlichen Telefons hat auf die häusliche Arbeitsstätte zu erfolgen.
Arbeitszeit/Mehrarbeit/Zeiterfassung. 3.1 Die zu leistende Arbeitszeit ist die arbeits- oder tarifvertraglich bzw. beamtenrechtlich festgelegte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit.
3.2 Mindestens Stunden/Tage in der Woche ist in der Dienststelle zu arbeiten. Dies ist in der Regel <hier Wochentag einsetzen>. ..........................................
3.3 Es sind folgende Kommunikationszeiten (zur Erreichbarkeit) vereinbart: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags
3.4 Für die Dauer der Arbeitszeit zu Hause sind die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitschutzes zu beachten.
3.5 Für Mehrarbeit gelten die Regelungen und Voraussetzungen der Dienststelle.
3.6 Die Erfassung aller tatsächlichen Arbeitszeiten erfolgt in einem Arbeitszeitnachweis (Zeitwertkarte) nach den in der Dienststelle geltenden Regelungen, an den Arbeitstagen in der Dienststelle wie dort üblich.
Arbeitszeit/Mehrarbeit/Zeiterfassung. (1) Mindestens Tage in der Woche sind in der Dienststelle zu arbeiten. Dies sind in der Regel folgende Wochentage: (Ggf. Angabe der Anzahl der Stunden und deren Verteilung auf die Wochentage)
(2) Abweichungen von den vorgenannten Zeiten sind im Einzelfall einvernehmlich zu vereinbaren.
(3) Für die Dauer der Arbeitszeit zu Hause gelten die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes.
(4) Für Mehrarbeit gelten die Regelungen und Voraussetzungen der Dienststelle.
(5) Die Erfassung der Arbeitszeiten (Beginn/Ende) zu Hause erfolgt durch Selbstaufschreiben, in der Dienststelle wie dort üblich.
(6) Die Kontrolle der Arbeitsergebnisse erfolgt in der in der Dienststelle bzw. Organisationseinheit üblichen Form.
