Applications Musterklauseln

Applications. 1.1 Stand Applications
Applications. The Complainant hereby requests that the competent supervisory authority, by virtue of the powers provided by Article 58 GDPR (1) die Beschwerde gemäß Artikel 58(1) DSGVO umfassend untersucht und feststellt (a) welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen und/oder von Facebook Ireland an Facebook Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an ein anderes Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt wurden; (b) auf welchen Übermittlungsmechanismus der Artikel 44 ff. DSGVO, der Verantwortliche und/oder Facebook Ireland diese Datenübermittlungen gestützt hat; (c) ob die Bestimmungen der anwendbaren Nutzungsbedingungen für Facebook Business-Tools und der Facebook- Datenverarbeitungsbedingungen (in ihrer aktuell gültigen und in der ab 31.08.2020 geltenden Fassung) die Anforderungen von Artikel 28 DSGVO in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfüllen oder nicht; (2) gemäß Artikel 58 (2) (d), (f) und (j) DSGVO unverzüglich ein Verbot oder eine Aussetzung jeglicher Datenübermittlungen vom Verantwortlichen und/oder von Facebook Ireland an Facebook Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika verhängt und die Rückgabe dieser Daten in die EU/den EWR oder ein anderes Land, das einen angemessenen Schutz gewährleistet, anordnet; (3) eine wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbuße gegen den Verantwortlichen, Facebook Ireland und Facebook Inc. gemäß Artikel 83(5)(c) DSGVO verhängt, wobei zu berücksichtigen ist, dass (a) der/die Beschwerdeführer/in höchstwahrscheinlich nur einer von Tausenden von Nutzern ist (Artikel 83(2)(a) DSGVO); (b) seit dem EuGH-Urteil C-311/18 mehr als ein Monat vergangen ist, und der Verantwortliche und/oder Facebook Ireland keine Schritte unternommen haben, um ihre Verarbeitungsvorgänge mit (1) fully investigates the complaint under Article 58(1) and ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (a) which personal data were transferred from the Controller and/or from Facebook Ireland to Facebook Inc. in the United States of America or to any other third country or international organisation; (b) which transfer mechanism under Article 44 et seqq. GDPR the Controller and/or Facebook Ireland based thisdata transfer on; (c) whether or not the provisions of the applicable Facebook Business Tools Terms and Facebook Data Processing Terms (in their current version and as effective 31.08.2020) meet the requirements of Article 28 GDPR with regards to the transfer of personal data to third countries; (2) immediately imposes a...
Applications. The Complainant hereby requests that the competent supervisory authority, by virtue of the powers provided by Article 58 GDPR (1) fully investigates the complaint under Article 58(1) and ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (a) which personal data were transferred from the Controller and/or from Facebook Ireland to Facebook Inc. in the United States of America or to any other third country or international organisation; Vereinigten Staaten von Amerika oder an ein anderes Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt wurden; (b) auf welchen Übermittlungsmechanismus der Artikel 44 ff. DSGVO, der Verantwortliche und/oder Facebook Ireland diese Datenübermittlungen gestützt hat; (c) ob die Bestimmungen der anwendbaren Nutzungsbedingungen für Facebook Business-Tools und der Facebook- Datenverarbeitungsbedingungen (in ihrer aktuell gültigen und in der ab 31.08.2020 geltenden Fassung) die Anforderungen von Artikel 28 DSGVO in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfüllen oder nicht; (2) gemäß Artikel 58 (2) (d), (f) und (j) DSGVO unverzüglich ein Verbot oder eine Aussetzung jeglicher Datenübermittlungen vom Verantwortlichen und/oder von Facebook Ireland an Facebook Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika verhängt und die Rückgabe dieser Daten in die EU/den EWR oder ein anderes Land, das einen angemessenen Schutz gewährleistet, anordnet; (3) eine wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbuße gegen den Verantwortlichen, Facebook Ireland und Facebook Inc. gemäß Artikel 83(5)(c) DSGVO verhängt, wobei zu berücksichtigen ist, dass (a) der/die Beschwerdeführer/in höchstwahrscheinlich nur einer von Tausenden von Nutzern ist (Artikel 83(2)(a) DSGVO); (b) seit dem EuGH-Urteil C-311/18 mehr als ein Monat vergangen ist, und der Verantwortliche und/oder Facebook Ireland keine Schritte unternommen haben, um ihre Verarbeitungsvorgänge mit den Bestimmungen der DSGVO in Einklang zu bringen (Artikel 83(2)(b) DSGVO).

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