Angebote Musterklauseln

Angebote. 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen. 3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. 3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden. 3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. 3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter. 3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
Angebote. (1) Angebote und Kostenvoranschläge der KVH sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend. (2) Zum Angebot gehörende Unterlagen, Angaben, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Kenntnis des Kunden über die technischen, chemischen und physikali- schen Eigenschaften der angebotenen, verarbeiteten und/o- der gelieferten Kunststoffe wird vorausgesetzt. Sofern die Kenntnis nicht besteht, ist der Kunde verpflichtet, bei KVH Rückfrage zu halten; Ansprüche aus der fehlenden oder un- vollständigen Kenntnis sind im Übrigen ausgeschlossen. KVH fertigt alle Produkte ausschließlich nach den „Allgemeinen Fertigungsrichtlinien für Kunststoffartikel im Vakuumtiefzieh- verfahren“ (Stand Januar 2019) der KVH, soweit nicht aus- drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle An- gebotsunterlagen (insbesondere Entwürfe und Zeichnungen der KVH) Eigentum der KVH und dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden; sie sind auf Verlangen der KVH oder bei nicht Zustandekommen eines Vertrages innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der Unterlagen ist KVH unter Aufrechthaltung der weiteren Ansprüche berechtigt, ohne weitere Fristsetzung den dadurch entstehenden Schaden aufgrund Verzuges geltend zu ma- chen. (4) Für den Fall, dass die Angebotsunterlagen vertragswidrig Dritten überlassen oder zur eigenen Fertigung benützt wer- den, ist der Kunde pro Fall verpflichtet, an KVH eine Vertrags- strafe in Höhe von 10% des im Angebot enthaltenen Ver- kaufspreises zu zahlen. Steht ein solcher VK-Preis noch nicht fest, ist für die Errechnung der Vertragsstrafe der übliche VK- Preis zugrunde zu legen. Die Vertragsstrafe fällt auch für den Fall an, dass zwischen KVH und dem Kunden ein Vertrag über die angebotenen Leistungen nicht zustande kommt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon un- berührt. Die Vertragsstrafe ist mit der Überlassung der Ange- botsunterlagen an Dritte und/oder mit der Nutzung zur eige- nen Fertigung fällig.
Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10%, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
Angebote. 42.1 Für den Fall, dass die Gesellschaft einen Auftrag nicht ausführen kann, in Bezug auf Preis oder Größe oder aus anderen Gründen, abhängig vom Typ des Kundenkontos, kann das Unternehmen entweder dem Kunden ein anderes Angebot zusenden mit dem das Unternehmen bereit ist zu handeln bis der Preis den der Kunde anfordert verfügbar ist (für FIX‐Arten von Kundenkonten) oder die Aufträge werden zum nächstmöglichen Preis auf dem Markt geöffnet (für ECN‐Arten von Kundenkonten) 42.2 Die Angebote, die auf dem Terminal des Kunden erscheinen, sind live. Wenn jedoch der Basiswert eine hohe Volatilität aufweist, kann sich die Ausführung des Auftrags aufgrund der Ausführungszeit ändern und der Kunde kann den Preis verlangen, aber er erhält den ersten Preis, der auf dem Markt ist. 42.3 Die Gesellschaft stellt Angebote unter Berücksichtigung des Basiswertpreises bereit, dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Angebote innerhalb eines bestimmten Prozentsatzes des Basiswertpreises liegen. Wenn der zugrundeliegende Markt geschlossen wird, spiegeln die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kurse die Meinung der Gesellschaft in Bezug auf die aktuellen Ask und Bid Preise wieder. Der Kunde erkennt an, dass solche Angebote von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen festgelegt werden.
Angebote. 2.1 Angebote gelten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, für einen Zeitraum von 60 Tagen. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Ein Vertrag wird erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung begründet. 2.2 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt, gelten für alle technischen Daten, Werkstoffangaben usw. die branchenüblichen Näherungswerte. Benachrichtigungen im Abänderungsfall werden nur vorgenommen, wenn eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist. 2.3 An sämtlichen dem Auftraggeber durch den Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumenten – auch in elektronischer Form – behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne zuvor erfolgte schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt wird, auf Verlangen vollständig einschließlich aller etwa gefertigter Kopien unverzüglich zurückzugeben. 2.4 Die in Katalogen, Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sind vom Auftraggeber vor Übernahme und Anwendung auf die Eignung für die geplante Anwendung zu überprüfen. Dies gilt auch für die Auswahl geeigneter Materialien. Der Auftraggeber hat sich über die Verwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren. 2.5 Eine Verpflichtung, die An- und/oder Vorgaben des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit und/oder rechtliche Konformität zu prüfen besteht nicht. Für diese Angaben übernimmt ausschließlich der Auftraggeber die Gewähr. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für eine etwaige Verletzung gewerblicher Schutzrechte (siehe § 11). 2.6 Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge, die im Rahmen von im Zuge der Vertragsverhandlungen erbrachten Beratungsleistungen entworfen werden, sind unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art kann der Auftraggeber aus solchen Unterlagen und/oder Leistungen dem Verkäufer gegenüber nicht geltend machen, es sei denn er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 2.7 Angeforderte Muster werden nach Aufwand berechnet.
Angebote. Angebote sind verbindlich und kostenlos einzureichen.
Angebote. Alle unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
Angebote. Schriftliche und mündliche Angebote von Cookiebox sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte der Cookiebox GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.
Angebote. 1. Der Unternehmer gibt seine Angebote mündlich, schriftlich oder elektronisch ab. 2. Ein mündliches Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird, sofern der Unternehmer nicht direkt eine Frist zur Annahme des Angebots genannt hat. 3. Schriftliche und elektronische Angebote müssen mit einem Datum versehen sein. Sofern in dem Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots genannt wird, darf der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht verändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben wird, darf der Unternehmer sein Angebot bis einschließlich 14 Tage nach dem Datum der Erstellung des Angebots nicht verändern oder zurückziehen. 4. Das Angebot umfasst eine vollständige und exakte Umschreibung des zu mietenden Liege- oder Lagerplatzes und nennt auf jeden Fall den Mietpreis und den Mietzeitraum, einschließlich der Möglichkeiten zur Verlängerung und Beendigung. 5. Der Unternehmer hat jedem Angebot ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.