Allgemeine Rechtliche Bestimmungen Musterklauseln

Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 20.1 Im Rahmen Ihrer Nutzung der Services kann es vorkommen, dass Sie (aufgrund oder durch Ihre(r) Nutzung der Services) eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, eine Software herunterladen oder Pro- dukte erwerben, die von Dritten bereitgestellt werden. Ihre Nutzung entsprechender Dienstleistungen, Software oder Produkte unterliegt ggf. gesonderten Bestimmungen, die das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem betreffenden Dritten regeln. In solchen Fällen haben diese Servicebedingungen keinen Einfluss auf Ihr Rechtsverhältnis zu entsprechenden Dritten.
Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 10.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte rechtliche Vereinbarung über Ihre Nutzung der Software, der Autonomieleistungen und der Autonomiefunktionen dar (mit Ausnahme von Diensten, die Brain oder Tennant Ihnen im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung anbieten können) und tritt an die Stelle aller früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen, Brain und Tennant in Bezug auf die Software, die Autonomieleistungen und die Autonomiefunktionen. Sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Änderung von Brain oder Tennant abgeändert oder ersetzt, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung im Falle eines Widerspruchs vor den Bedingungen einer separaten Bestellung, eines Click-Through, einer Lieferantenvereinbarung, eines erweiterten Servicevertrags oder eines anderen Instruments.
Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. 10.1 Alle Vertragsbedingungen (außer denen, die in diesem Vertrag ausdrücklich enthalten sind), die sich auf die Software, die Autonomieservices oder die Autonomiefunktionen beziehen, sei es in einem Servicedokument, einer Bestellung, einem Kaufvertrag oder in einem anderen Dokument, bleiben so lange ungültig, bis sie von Brain schriftlich akzeptiert worden sind. Liegt ein Widerspruch zwischen einem solchen Dokument und den Regelungen dieses Vertrages vor, hat der vorliegende Vertrag Vorrang, soweit sie nicht dadurch ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Dieser Vertrag und eventuelle weitere Dokumente, die auf diesen Vertrag Bezug nehmen und vom Endnutzer und von Brain unterzeichnet wurden (der Vertrag und die weiteren Dokumente zusammen die „Vertragsdokumente“ genannt) bilden die Gesamtheit der rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und Brain und sind für die Nutzung der Software, der Autonomieservices und der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer maßgeblich (ausgenommen solche Services, die Brain dem Endnutzer aufgrund eines separaten schriftlichen Vertrages bereitstellt). Sie treten in vollem Umfang an die Stelle etwaiger früherer Vereinbarungen zwischen dem Endnutzer und Brain mit Bezug auf die Software, die Autonomieservices und die Autonomiefunktionen. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass dann, wenn ein Anspruch oder ein Rechtsbehelf durch Brain nicht ausgeübt wird, der sich aus den Vertragsdokumenten ergibt oder der Brain nach den geltenden Rechtsvorschriften zusteht, dies nicht als formeller Verzicht auf Brain zustehende Rechte anzusehen ist und dass diese Ansprüche oder Rechtsbehelfe für Brain weiter bestehen. Sollte ein zuständiges staatliches Gericht entscheiden, dass eine in den Vertragsdokumenten enthaltene Bestimmung unwirksam ist, gilt diese Bestimmung als aus dem Vertrag gelöscht, ohne dass dies Einfluss auf die übrigen Vertragsdokumente hat. Die verbleibenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten bleiben in diesem Fall weiter wirksam und durchsetzbar. Dieser Vertrag dient als Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement - „EULA“) für die autonome Navigationssoftware, der in den Bedienungsanleitungen und anderen von Brain oder Tennant überlassenen Dokumenten in Bezug genommen wird.
Allgemeine Rechtliche Bestimmungen. (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.