ALLGEMEINE PRINZIPIEN Musterklauseln
ALLGEMEINE PRINZIPIEN. A. Vorliegende allgemeine Bedingungen des Antwerpener Schiffahrtvereins gelten sowohl für die Schiffsagenten als für die Schiffsmakler. Ihre Aufgabe ist grundsätzlich ein Dienstleistungsverhältnis zu ihren Reedern, die sie vertreten.
B. Der Schiffsagent/Schiffsmakler haftet nur für Schaden und /oder Verlust, insofern, als diese auf eine eindeutige Unterlassung bzw. auf einen groben Fehler des Schiffsagenten/ Schiffsmaklers zurückzuführen sind. Diese Haftung erlischt ein Jahr nach dem Tag des Schadens bzw. der Verlustfeststellung. Die Haftpflichtigkeit des Schiffsagenten ist jedoch auf einen Höchsbetrag begrenzt, der seinem Honorar für die korrekte Ausführung des entsprechenden Auftrages, entspricht.
C. 1/- Für sämtliche Arbeitsvorgänge, die nicht zum normalen Aufgabengebiet des Schiffsagenten/Schiffsmaklers gehören (Stauerei, Spedition, Lagerei, Verzollung, Transit, Probeentnahme, Kontrolle, usw.) gelten die hinterlegten und/oder bekanntgegebenen einschlägigen Bedingungen der zuständigen Berufsverbände. Falls die genannten Bedingungen den hiesigen Bedingungen widerstreiten, findet die Bestimmung Anwendung, die dem Schiffsagenten/Schiffsmakler den grössten Vorteil bringt.
ALLGEMEINE PRINZIPIEN. 1.1. ZIELSETZUNG 3
1.2. ADRESSATEN 4
1.3. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 4
ALLGEMEINE PRINZIPIEN. AUTOTEST hält sich in seinem Geschäftsgebaren an die Grundsätze der Rechtsmäßigkeit, Loyalität, Ehr- lichkeit, Redlichkeit, Transparenz, Effizienz und der Marktöffnung.
ALLGEMEINE PRINZIPIEN. Die Anbringung und korrekte Verwendung des INTERREG-Logos gilt für alle öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsaktivitäten (z.B. gegenüber der breiten Öffentlichkeit, den Medien, den Projektteilnehmern) und für sämtliche Projektmaterialien.
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