Alles zur Prämienzahlung Musterklauseln

Alles zur Prämienzahlung. Die Jahresprämien zu Ihrer Versicherung werden am ersten Tag eines jeden Versicherungsjahrs fällig. Im Falle eines Rumpfbeginnjahres wird die erste Jahresprämie anteilig fällig. Details entneh- men Sie dem Versicherungsschein. Nach Verein- barung können Sie Ihre Jahresprämien auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Die erste Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Für alle weiteren Prämien gelten die vereinbarten Fälligkeitstermine. Die Prämien können nur im Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebe- nen deutschen Bankkonto ab. Eine Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen worden ist, ohne dass Sie der Einziehung widersprochen haben. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass die Prämie wieder- holt nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Etwaige Aus- zahlungen von Versicherungsleistungen werden mit eventuell vorhandenen Prämienrückständen verrechnet.
Alles zur Prämienzahlung. Die Einmalprämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.