Adresse. Amt für Energie und Verkehr Graubünden ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ 081 257 36 30 Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind. Gefördert wird pro Wohneinheit. Eine Wohneinheit besteht normalerweise mindestens aus einer Küche, einer Nasszelle und einem Wohnbereich. Können die Wohneinheiten nicht klar definiert werden (z.B. Betagtenheim, Hotelzimmer usw.) gilt zur Bemessung des Förderbeitrages: 1 Wohneinheit = 100 m2 Energiebezugsfläche.
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Adresse. Amt für Energie und Verkehr Graubünden ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ des Aktionsplans <<GREEN DEAL>> erhöht. 081 257 36 30 Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind. Gefördert wird pro Wohneinheit. Eine Wohneinheit besteht normalerweise mindestens aus einer Küche, einer Nasszelle und einem Wohnbereich. Können die Wohneinheiten nicht klar definiert werden (z.B. Betagtenheim, Hotelzimmer usw.) gilt zur Bemessung des Förderbeitrages: 1 Wohneinheit = 100 m2 Energiebezugsfläche.
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