ABSCHNITT. 22 (1) Dieser Vertrag tritt zm 01.11.92 in Kraft; er kann mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1994 gekündigt werden. (2) Die Kündigung durch einen der Verbände der Krankenkassen berührt die Weitergeltung dieses Vertrages für die übrigen Vertragspartner nicht.
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Sources: Krankenhausvertrag
ABSCHNITT. 2222 Inkrafttreten und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt zm am 01.11.92 in Kraft; er kann mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1994 gekündigt werden.
(2) Die Kündigung durch einen der Verbände der Krankenkassen berührt die Weitergeltung dieses Vertrages für die übrigen Vertragspartner nicht.
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Sources: Krankenhausvertrag