Abschlussbericht Musterklauseln

Abschlussbericht. Aus Anlass des Ausscheidens aus dem Leistungsangebot ist ein Abschlussbericht zu fertigen, der mindestens Aussagen enthält über den Verlauf der Unterstützung / Assistenz über den weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt des Ausscheidens nach Einschätzung des Leistungsanbieters. Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten.
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse.
Abschlussbericht. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden DFG-Vordruck 12.02 (Leitfaden für Projektberichte im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger ist als Vertragspartner verpflichtet, für die Abgabe des Abschlussberichts durch die Pro- jektleitung Sorge zu tragen.
Abschlussbericht. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt das Muster für einen Abschlussbericht in der Infrastrukturförderung: Programme für Wis- senschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS), DFG-Vor- druck 12.02. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00
Abschlussbericht. Aus Anlass des Ausscheidens aus dem Leistungsangebot ist ein Abschlussbericht zu ferti- gen, der mindestens Aussagen enthält • über den Verlauf der Unterstützung / Assistenz • über den weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt des Ausscheidens nach Einschätzung des Leistungsanbieters. Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten. Die Konzipierung und Durchführung bedarfsgerechter Fort- und Weiterbildung wird sicherge- stellt. Bei Bedarf wird Supervision angeboten.
Abschlussbericht. Die Bewilligungsempfängerin als Vertragspartnerin ist verpflichtet, der DFG nach dem Ende einer Förderlaufzeit unaufgefordert den Abschlussbericht vorzulegen. Hinweise zur Erstellung von Abschlussberichten für Graduiertenkollegs enthält der DFG-Vordruck 2.013. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_000/ Die DFG kann im Rahmen von Erhebungen Angaben zum beteiligten Personal und zu Aktivitäten zum Erreichen der Programmziele erfragen. Die Angaben werden für die Pro- grammsteuerung und -evaluation genutzt. Darüber hinaus sind die Angaben Basis für statistische Auswertungen, mit denen die DFG u.a. ihrer Berichtspflicht an die Geldge- ber, Bund und Länder, nachkommt. Zu den am Graduiertenkolleg beteiligten Personen werden im Rahmen der Berichts- pflicht Daten wie z. B. Name, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Finanzierungssta- tus, Werdegang, Studienverlauf, Angaben zum Promotionsverfahren, Auslandsbezie- hungen und -kontakte erhoben. Die genauen erforderlichen Angaben werden im Vorfeld der jeweiligen Erhebung bekannt gegeben. Die Erhebungen finden in deutscher Sprache statt.
Abschlussbericht. UNTERSCHRIFTEN Für die BLE als zuständige nationale Behörde Für den Begünstigten Im Auftrag Bonn, am , am Ausgefertigt in drei Exemplaren. 1ABl. EU L 347
Abschlussbericht. Die Bewilligungsempfängerin als Vertragspartnerin ist verpflichtet, der DFG nach dem Ende einer Förderlaufzeit unaufgefordert den Abschlussbericht vorzulegen. Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse. Der Abschlussbericht muss die statistischen Angaben sowie Publikationslisten enthal- ten. Der Abschlussbericht ist gegliedert in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil wird bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover ein- gestellt. Auf der DFG-Internetseite wird darauf verwiesen. Der Abschlussbericht ist in englischer Sprache zu verfassen.
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht wird anhand von Qualitätskriterien mit maximal 100 Punkten bewertet. Erreicht der Abschlussbericht insgesamt weniger als 60 Punkte, so kann die NA den Endbetrag der Finanzhilfe wegen mangelhafter, unvollständiger oder verspäteter Durchführung der Maßnahme kürzen, auch wenn alle gemeldeten Aktivitäten förderfähig waren und tatsächlich durchgeführt wurden. Der Abschlussbericht und die Projektergebnisse werden von der NA anhand einer Reihe gemeinsamer Qualitätskriterien bewertet, insbesondere: • Umfang, in dem das Projekt in Übereinstimmung mit dem bewilligten Finanzhilfeantrag durchgeführt wurde • Qualität der durchgeführten Aktivitäten und deren Übereinstimmung mit den Projektzielen • Qualität der Produkte und Ergebnisse • Lernergebnisse und Auswirkungen für die Teilnehmer • Umfang, in dem sich das Projekt als innovativ/komplementär zu anderen Initiativen erwiesen hat • Umfang, in dem das Projekt nachweislich einen Mehrwert auf EU- Ebene geschaffen hat • Umfang, in dem wirksame Qualitätsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse im Rahmen des Projekts umgesetzt wurden • Auswirkungen auf die teilnehmenden Organisationen • Bei Lern-, Unterrichts- und Ausbildungsaktivitäten: Qualität der praktischen Maßnahmen zur Förderung der Mobilität in Bezug auf Vorbereitung, Monitoring und Unterstützung der Teilnehmer während ihrer Mobilitätsaktivität, sowie die Qualitätsregelungen für die Anerkennung/Anrechnung der Lernergebnisse der Teilnehmer] • Qualität und Umfang der durchgeführten Verbreitungsaktivitäten • mögliche weitere Auswirkungen des Projekts für weitere Personen und Organisationen (neben den Empfängern)