Abfall. Der LIEFERANT verpflichtet sich, auf eigene Kosten, rechtskonform und unter Einhaltung der Auflagen der Bewilligungen und des AUFTRAGGEBERS, die Räumung, Sortierung, Lagerung, Rücknahme und Entsorgung jeglicher Abfälle, Gebinde, Behälter, Verpackungen etc. zu organisieren und sicherzustellen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase