Common use of Steuern Clause in Contracts

Steuern. 14.1 Der Lieferer ist für die Erhebung und Meldung aller anfallenden Transaktions- steuern, wie Umsatz-, Verwendungs-, Quellen-, Mehrwertsteuer oder ähn- liche Steuern verantwortlich und wird diese Steuern an die entsprechende Steuerbehörde abführen. Transaktionssteuern kommen zu den vereinbarten Preisen hinzu und werden als separate Position auf der Rechnung ausge- ▇▇▇▇▇▇. Sofern nach dem anwendbaren Recht ein Steuerabzug erforderlich ist, wird der Erwerber dieser Steuerabzugspflicht nachkommen. 14.2 Sofern der Lieferer nicht nachweist, dass Steuern oder Zölle, welche für den Erwerber relevant sind, im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Re- gelungen bezahlt ▇▇▇▇▇▇ sind, ist der Erwerber berechtigt, insoweit Zah- lungen zurückzuhalten, bis der Lieferer entweder eine entsprechende Doku- mentation erstellt oder hinreichende Sicherheit für die Zahlung der Steuern und Zölle leistet. Der Erwerber kann beim Lieferer jederzeit Ersatz verlangen für eine Haftung des Erwerbers, die dadurch ausgelöst wird, dass der Lieferer die Zahlung notwendiger Steuern oder Zölle unterlässt.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase