Common use of Definitionen Clause in Contracts

Definitionen. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in den Softwarenutzungsbedingungen (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: Die vor Vertragsschluss gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende inhaltliche und technische Beschreibung der Software (z.B. Instruction for Use, User Manual, Documentation). Eine Software mit im Verhältnis zur entsprechenden entgeltlichen Software eingeschränktem Funktionsumfang, die STAR den Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit zur Übertragung von Daten im Internet von einem Computer zum Computer des Kunden. STAR ELECTRONICS GmbH & Co. KG. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ 73037 Göppingen (Deutschland) Registergericht: Ulm, HRA-Nr. 721096 ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Eine Software, die in Hardware eingebettet ist und vom Kunden gemeinsam mit dieser Hardware von STAR erworben wird. Ob es sich bei einer Software um eine Firmware oder Embedded Software handelt, ergibt sich aus der jeweiligen Anwenderdokumentation.

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Sources: Licensing Agreement, Licensing Agreements