Definitionen Clause Samples

Definitionen. Die folgenden neuen Definitionen werden in die Vereinbarung eingefügt (ggf. anstelle einer bestehenden Definition für einen solchen Begriff).
Definitionen. “ENTWICKLUNGSZWECKE” bedeutet die Anwendung der SOFTWARE für den bestimmten Zweck (a) der Entwicklung von Softwarecode durch einen einzelnen Entwickler, b) der Erstellung von Einzelbenutzer-Prototypen, der Qualitätssicherung oder der Prüfung und c) der Vorstellung von Software oder Hardware, die mit oder auf der SOFTWARE ausgeführt wird. “PRODUKTIONSZWECKE” bedeutet die Anwendung der SOFTWARE (a) in einer Produktionsumgebung, (b) unter dem generellen Einsatz von Livedaten und/oder Anwendungen zu anderen als Entwicklungszweckens, (c) für die Erstellung von Mehrbenutzer-Prototypen, der Qualitätssicherung oder Prüfung und/oder (d) für Backup-Instanzen. “UNTERSTÜTZTE HARDWARE” bedeutet die Hardware und Plattformen, aufgelistet auf (i) ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ und ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/resourcelibrary/articles/enterprise- linux-virtualization-support für Red Hat Enterprise Linux und Red Hat Enterprise Virtualization Subscriptions, (ii) ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇/products/platforms/application/supporte dconfigurations/ für Red Hat JBoss Middleware Subscriptions, und (iii) ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/knowledge/articles/66206 für Red Hat Gluster Storage Subscriptions und (iv) ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/products/red-hat-ceph-storage für Red Hat Ceph Storage Subscriptions. “EVALUATION SUBSCRIPTIONS" sind SUBSCRIPTION SERVICES, deren alleiniger Zweck die Eignungsbewertung der SUBSCRIPTION SERVICES für Ihren zukünftigen Einkauf bei Red Hat oder bei einem unserer autorisierten Business Partner ist (“EVALUIERUNGSZWECKE”) und die keinen PRODUKTIONS- oder ENTWICKLUNGSZWECKEN oder anderen Zwecken dient. “SUPPORT-KONTAKT(E)” ist eine Person, die von Ihnen ermächtigt wurde, für Sie Support- Anfragen zu stellen und/oder das Support-Personal von Red Hat zu kontaktieren.
Definitionen. Capitalized terms in these Security Terms not otherwise defined herein shall have the meaning in the Agreement. For the purposes of these Security Terms: In diesen Sicherheitsbedingungen enthaltene Begriffe, die hierin nicht anders definiert werden, haben die im Vertrag vorgesehene Bedeutung. Für die Zwecke dieser Sicherheitsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Definitionen. 1.1 Für diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: a) „Vertrag” bezeichnet, in ihrer Gesamtheit, den Kaufvertrag und/oder die Bestellung/-en des Erwerbers, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie vereinbarte Ergänzungen oder Abweichungen zu den benannten Dokumenten. b) „Erwerber” bezeichnet die Unternehmenseinheit, die im Vertrag als Er- ▇▇▇▇▇▇ von Lieferungen bzw. Besteller von Leistungen benannt wird. c) „Naher Angehöriger“ ist der Ehegatte/Partner einer Person, deren und des Ehegatten/Partners Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Nichten, ▇▇▇▇▇▇, Tanten, Onkel sowie der Ehegatte einer dieser Personen. d) „CLP” bedeutet Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). e) „CLP Verordnung“ bezeichnet die EU CLP Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). f) „Vertrauliche Information” bezeichnet das Geschäft oder die Umstände einer Partei, einschließlich aber nicht beschränkt auf Informationen bezo- gen auf einer Partei Betrieb, Prozesse, Pläne, Produktinformationen, Rechte des Geistigen Eigentums, Geschäftsgeheimnisse, Software, Marktchancen und Kunden. g) „Kontrolle” bezeichnet die Fähigkeit, die Angelegenheiten einer anderen Person zu bestimmen, sei es aufgrund der Innehabung von Anteilen, Vertrag oder anderweitig. h) „Verantwortlicher“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, öffentliche Behörde, Agentur oder andere Stelle, die allein oder gemein- ▇▇▇ mit anderen die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
Definitionen. Capitalized terms used but not defined in these DP Terms have the meanings set out in the Agreement or the Security Terms (as defined Begriffe, die in diesen Datenverarbeitungsbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutungen, die im Vertrag oder den below). For the purposes of these DP Terms: Sicherheitsbedingungen (wie unten definiert) vorgesehen sind. Für die Zwecke dieser Datenverarbeitungsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Definitionen. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in den Softwarenutzungsbedingungen (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: Die vor Vertragsschluss gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende inhaltliche und technische Beschreibung der Software (z.B. Instruction for Use, User Manual, Documentation). Eine Software mit im Verhältnis zur entsprechenden entgeltlichen Software eingeschränktem Funktionsumfang, die STAR den Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit zur Übertragung von Daten im Internet von einem Computer zum Computer des Kunden. STAR ELECTRONICS GmbH & Co. KG. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ 73037 Göppingen (Deutschland) Registergericht: Ulm, HRA-Nr. 721096 ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Eine Software, die in Hardware eingebettet ist und vom Kunden gemeinsam mit dieser Hardware von STAR erworben wird. Ob es sich bei einer Software um eine Firmware oder Embedded Software handelt, ergibt sich aus der jeweiligen Anwenderdokumentation.
Definitionen. Vereinbarung bedeutet diese Allgemeinen Bestimmungen, das Transaktionsdokument, sowie die in den Web-Links enthaltenen Bestimmungen, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird und die durch diese Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
Definitionen. 2.1 Avaibility (see article 5.1 / 5.2 / 5.3) 2.2 Speed / round-trip time (see article 5.2)
Definitionen. “Affiliate” means, with respect to any person, any other person that controls or is controlled by or under common control with such Person; provided, that a person shall be deemed to be an Affiliate only so long as such control exists. For the purposes of this defini- tion, “
Definitionen. 1.1 „Adobe“ steht für Adobe Systems Incorporated, eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware gegründete Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇, wenn Ziffer 10(a) dieses Vertrags Anwendung findet; in anderen Fällen steht „Adobe“ für Adobe Systems Software Ireland Limited, ▇-▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇, eine Gesellschaft nach den Gesetzen Irlands und ein Konzernunternehmen und ein Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated. 1.2 „Autorisierte Nutzer“ bezeichnet Angestellte und einzelne Vertragspartner (z.B. Zeitarbeiter) des Lizenznehmers. Personen ohne eigene Nutzungsberechtigung, die an elektronischen Prozessen beteiligt sind, bei denen die Software zum Einsatz kommt, gelten ausschließlich für die Zwecke der Bestimmung der Anzahl der Nutzer der Software anhand der Pro-Nutzer Lizenz-Messgröße als autorisierte Nutzer, nicht jedoch für andere Zwecke, einschließlich des Nutzungsrechtes für LiveCycle SDK Komponenten und Flex SDK Komponenten. 1.3 „Computer“ bezeichnet einen oder mehrere Prozessor(en) („Prozessor“) in einem Hardwaregerät (einschließlich eines Servers), das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. 1.4 „Data Service-Funktionen“ bezeichnet die Fernaufruffunktionen und damit zusammenhängende Daten-Service- Destinationen, die im Rahmen der Erstinstallation der Grundkomponenten automatisch installiert und konfiguriert werden. 1.5 „Datenquelle“ bezeichnet eine im Eigentum des Lizenznehmers befindliche oder vom Lizenznehmer lizenzierte Softwareanwendung, die unmittelbar oder mittelbar Daten für deren Verarbeitung durch Adobe LiveCycle Business Activity Monitoring Software sendet (oder durch die Daten extrahiert werden). Schreibt eine Softwareanwendung Daten zu deren Verarbeitung mit der Adobe LiveCycle Business Activity Monitoring Software in eine relationale Datenbank, wird diese Softwareanwendung, nicht jedoch die relationale Datenbank, als Datenquelle angesehen, jedoch ausschließlich in Bezug auf die von der Softwareanwendung in die relationale Datenbank geschriebenen Daten. 1.6 „Verteilen“ bezeichnet die Auslieferung oder anderweitige Bereitstellung, gleich ob unmittelbar oder mittelbar und auf welche ▇▇▇▇▇, eines Dokuments an eine oder mehrere Personen oder Einrichtungen, einschließlich Empfänger. Ein Dokument, das verteilt wurde, gilt bis zum Ende seiner Verfügbarkeit für d...