BEANSTANDUNGEN Clausole campione

BEANSTANDUNGEN. Die Beanstandungen für die fehlende Ware müssen zum Zeitpunkt des Erhalts erhoben werden. Außerdem sind zum Zeitpunkt des Erhalts eventuelle Beanstandungen für abweichend zu den Vereinbarungen gelieferte Ware mitzuteilen. Lieferungen von versandter Ware müssen in jedem Fall vom Auftraggeber angenommen werden. Lieferungen, die beanstandetes und/oder zurück zu gebendes Material enthalten, müssen vom Käufer angemessen und vor eventuellen Schäden geschützt eingelagert werden. Die Garantie für verdeckte Mängel bleibt ausgeschlossen oder begrenzt, bei: unbefugte Entfernung der Verlegung, nicht fachgerecht vorgenommene Verlegung, Nichtbeachtung unserer Vorschriften und besonderen Richtlinien zur Anwendung; Beschädigungen, die nicht der normalen Sorgfalt entsprechen und die Begrenzung der Schäden beeinträchtigt haben. Die Verwendung von offensichtlich defekter oder von der Bestellung abweichender Ware impliziert die Annahme der Qualitätseigenschaften und schließt jegliche Beanstandung aus. Für jede Entschädigung ist der Nachweis, dass die Ware angemessen behandelt und fachgerecht verlegt wurde, obligatorisch. In jedem Fall ist es unabdingbar, dass uns die Möglichkeit gegeben wird, die beanstandeten Defekte in ihrem Originalzustand zu kontrollieren. In diesem Fall muss eine ausreichende Frist für die Feststellung der Ursache des Schadens gewährt werden. Sollte dieses Recht vom Käufer verweigert werden, lehnen wir jede Haftung für die Entschädigung ab. Der Geschädigte hat die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Schäden auf das Minimum zu begrenzen. Außerdem muss er eine ausreichende Anzahl von Mustern der beanstandeten Ware absichern. Die Reklamationen, die die in den Teilen einer Lieferung festgestellten Defekte widerspiegeln, beeinträchtigen nicht deren Gültigkeit, sondern bleiben auf die defekten Teile beschränkt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, direkte und indirekte Schäden jeglicher Art zu ersetzen, die dem Käufer durch den Einsatz oder den mangelnden Einsatz des defekten Materials entstanden sind. Jegliche Reklamation oder Beanstandung impliziert nicht die Einstellung oder Verweigerung der Bezahlung der Rechnungen, die Bezahlung muss ordnungsgemäß und vollständig innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen.
BEANSTANDUNGEN. 7.1 Der Begriff "Beanstandungen" meint alle vom Käufer vorgebrachten Beanstandungen im Hinblick auf die Qualität der Waren und die sich ausschließlich auf Mängel des Materials oder allgemein auf die im Herstellungsprozess entstandene Mängel der Ware beziehen. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich zu überprüfen, ob die gelieferte ▇▇▇▇ dem Vertrag entspricht und keine derartigen Mängel aufweist. 7.2 Der Käufer kann innerhalb von 8 (acht) Tagen (bei offensichtlichen Mängeln) bzw. unverzüglich nach der Feststellung von versteckten Mängeln dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung unter Angabe aller stichhaltigen Gründe zugehen lassen, um vorhandene Mängel an der gelieferten Ware zu beanstanden. 7.3 Beanstandungen sind schriftlich, unter Angabe der Bestelldetails, der Frachtnummer, der Rechnungs- und der Frachtbriefnummer sowie aller stichhaltigen Details im Zusammenhang mit den beanstandeten Mängeln vorzubringen. 7.4 Soweit nicht ausdrücklich in schriftlicher Form vom Verkäufer anerkannt, kann beanstandete Ware dem Verkäufer nicht zurückgegeben werden. 7.5 Unbeschadet der Bestimmungen der nachfolgenden Klausel 10 kann der Verkäufer, wenn er eine gemäß den vorstehenden Bestimmungen vorgebrachte Beanstandung als begründet anerkennt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers und der Art der Beanstandung unter den folgenden Möglichkeiten wählen: - das fehlende/die fehlenden Teile liefern; und/oder - einen Preisnachlass gewähren; und/oder - die gelieferte Ware instandsetzen; und/oder - die gelieferte Ware ersetzen; und/oder - den Kaufpreis im Austausch gegen die gelieferte ▇▇▇▇ erstatten. Die Rückerstattung des Waren erfolgt in diesem Fall zu Lasten des Käufers.