Anvertraute Entscheidungs- oder Handlungskompetenz definition

Anvertraute Entscheidungs- oder Handlungskompetenz legitime Befugnisse in öffe ntlichem Amt, öffentlicher oder privater Unternehmensleitung, Verbands- oder Parteifunktion, privater Vermögensverwaltung etc. θ Erpressung allgemein: Geld oder andere Vorteile durch Gewalt, Einschüchterung oder Bedrohung anderer zu erhalten suchen. θ Bestechung: Zahlung oder andere Vorteilsgewährung, um eine Entscheidung oder Dienstleistung von einer Person in Verletzung ihr anvertrauter öffentlicher oder pivater Entscheidungs- oder Handlungskompetenz zu erreichen.