Zusammenarbeit-Definition

Zusammenarbeit bezeichnet alle beabsichtigte oder bereits begonnene allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen den PARTEIEN, insbesondere aber nicht ausschließlich eine Zusammenarbeit mit der AH aufgrund eines wirksames Auftrages, Vertrages oder eines Projektes oder dessen Vorbereitung, bzw. einer Teilnahme in einem Ausschreibungsverfahren der AH, oder eines Besuches in den Werken oder Betriebsstätten der AH, oder sonstiger Weise.
Zusammenarbeit. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Pro in space GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Pro in space GmbH ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

Examples of Zusammenarbeit in a sentence

  • Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht.

  • Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege.

  • Hierbei besteht in allen Bereichen eine enge Zusammenarbeit im Wesentlichen mit der Citigroup Global Markets Limited, London, der Citibank Europe plc, Dublin, sowie der Citibank, N.A., London.

  • Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden.

  • Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

  • Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

  • Sie verpflichten sich hiermit, Ihren Verpflichtungen als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher gemäß den oben genannten anwendbaren Datenschutzgesetzen nachzukommen und uns jegliche angemessene Zusammenarbeit, Informationen und Unterstützung zu gewähren, die erforderlich sind, damit wir unsere Verpflichtungen als für die Datenverarbeitung Verantwortliche erfüllen können.

  • Details weiterer Vereinbarungen können auch nach Vertragsabschluss im Rahmen der entstehenden Zusammenarbeit konkretisiert werden.

  • Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderun- gen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öf- fentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden bestehen.

  • Juli 2005 verpflichtet, zur Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen un- tereinander in dem Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Abwicklung eines Transports auch über mehrere durch Netzkopplungs- punkte miteinander verbundene Netze nur einen Ein- und einen Ausspeisevertrag abschlie- ßen muss, es sei denn, diese Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.