Zukaufteile-Definition

Zukaufteile. “ sind alle in der Bestellung näher bezeichneten Zukaufteile, Komponenten und Teile, die zur Verwendung in der Serienproduktion des Käufers bestimmt sind und in die Produkte des Käufers und die seiner Kunden eingebaut werden sollen, wobei die Produkte des Käufers und die seiner Kunden für den weltweiten Einsatz, beispielsweise in der Automobilindustrie, bestimmt sind. Software, die der Lieferant mitliefert, gilt als Teil der Zukaufteile. Der Bezug von anderen Materialien als Zukaufteilen, einschließlich des Bezugs von Werkzeugen und Dienstleistungen, fällt nicht unter diese Einkaufsbedingungen.

Examples of Zukaufteile in a sentence

  • Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Unterlieferanten ein vergleichbares Qualitätsmanagement-System unterhalten, das die mangelfreie Beschaffenheit seiner Zukaufteile und/oder extern veredelter Teile sicherstellt.

  • Wenn der Lieferant mehr oder weniger als die bestellte Zukaufteilemenge liefert und der Käufer die Lieferung annimmt, wird die Rechnung für die Zukaufteile anteilsmäßig angepasst.

  • Auf etwaige mögliche Prozessänderungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen der zu liefernden Zukaufteile oder der zu erbringenden Leistung hat der Lieferant unverzüglich hinzuweisen.

  • AktG verbunden sind (mit Ausnahme der Kyocera Corporation und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften), b) beim Kauf der Zukaufteile nicht im Wettbewerb mit der offenlegenden Partei stehen und c) ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

  • Mängel der Zukaufteile zeigt der Käufer dem Lieferanten innerhalb von fünf (5) Werktagen am Standort des Käufers anzuzeigen, sobald der Mangel vom Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf festgestellt wurde.

  • Der Eigentumsübergang erfolgt mit Bezahlung der Zukaufteile, wobei der Käufer bereits zuvor berechtigt ist, die Zukaufteile im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern; „Verarbeitung“ umfasst die Vermischung, Verbindung oder Umgestaltung der gelieferten Zukaufteile im Sinne der §§ 947-950 BGB.

  • Etwaige Kaufpreiszahlungen vor der Feststellung des Mangels geleistet wurden, stellen keine Annahme der Zukaufteile als frei von Mängeln dar.

  • Wenn eine Stornierung weniger als dreißig (30) Tage vor dem geplanten Lieferzeitpunkt gemäß aktuellem Lieferplan erfolgt, so erstattet der Käufer dem Lieferanten die Kosten für bis zu diesem Zeitpunkt bereits in angemessenem Umfang fertig hergestellten Zukaufteile und in angemessenem Umfang bestelltes Vormaterial, sofern der Lieferant nachweist, dass er solche Zukaufteile oder Vormaterialien nicht stornieren oder anderweitig nutzen oder ausliefern kann.

  • Im Hinblick auf die im Fertigungsprozess der Zukaufteile benötigten Fertigungsmittel, die der Käufer in Raten bezahlt, geht das Eigentum an solchen Fertigungsmitteln auf den Käufer über, sobald die von dem Käufer gezahlten Raten fünfzig Prozent (50 %) der gesamten für die Fertigungsmittel zu zahlenden Summe erreichen oder überschreiten (unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, die restlichen Raten zu bezahlen).

  • Der Lieferant wird den Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn bestellte Zukaufteile nach den Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen einer zuständigen Regierungs- oder Regulierungsbehörde als gefährlich eingestuft werden, und diese den Gefahrstoffen entsprechend kennzeichnen.