Wohnheim-Definition

Wohnheim bezeichnet das Studentenwohnheim oder ein anderes Gebäude, in dem der Kunde den Service erhält, und (zur Vermeidung von Zweifeln) umfasst auch ein HMO.
Wohnheim. Dies ist ein zur Deckung eines ständigen Wohnbedarfs für Personen ohne Haushaltsstruktur bestimmtes barrierefreies Wohnhaus, wie z.B. Alters- und Pflege- heime sowie ▇▇▇▇▇▇▇- und Studentenheime und betreute Wohngemeinschaften. Abweichend von Z. 14 zählen zur Nutzfläche auch die Räume für die Verwaltung und das Personal und Erschließungsflächen (Gänge). Nicht zur förderbaren Nutzfläche zählen Flächen für heimfremde Institutionen wie z.B. Krankenpflegevereine, öffentliche Gastronomie, sowie Technik- und Lagerräume in Untergeschossen. Der Bedarf für das Wohnheim muss von der Abteilung Soziales und Integration (IVa) bestätigt sein.

Examples of Wohnheim in a sentence

  • Lebensjahres mitversichert, sofern und so- lange sie - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsneh- mer oder einem Studenten-, Lehrlingsheim, Berufs- schulinternat oder einem ähnlichen Wohnheim bzw.

  • Schriftliche Willenserklärungen des Vermieters an den Mieter gelten mit dem Einwurf in den Briefkasten des Mieters im Wohnheim als zugegangen.

  • Dabei wird der Vermieter sich bemühen, eine Zuweisung im gleichen Wohnheim vorzunehmen.

  • Der Vermieter verpflichtet sich, sofern eine Sammelheizung im Wohnheim vorhanden ist, diese vom 01.

  • Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Mieterlisten im Wohnheim aushängt und solche Listen/Dateien den Zustellern von Brief- und Paketsendungen, den beauftragten Sicherheitsdiensten sowie den für das Wohnheim zuständigen Tutoren im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung stellt.

  • Die Miete setzt sich, je nach Wohnheim, aus der Nettomiete und Betriebskostenpauschale und / oder Betriebskostenvorauszahlung (Strom und Wasser) zusammen.

  • Das Wohnheim Central setzt keine freiheitseinschränkende Massnahmen um.

  • Für die Lagerung übernimmt das Wohnheim keinerlei Haftung (weder für Diebstahl noch für lage- rungsbedingte Schäden).

  • Erkrankungen der Bewohner sind dem Wohnheim unverzüglich anzuzeigen.

  • Als Wohnheim gilt ein zur Befriedigung des regelmäßigen Wohnbedürfnisses seiner Bewohner bestimmtes und normal ausgestattetes Heim, das neben den Wohn- oder Schlafräumen auch sonstige, dem Heimzweck dienende Räume, wie beispielsweise Gemeinschaftsräume (gemeinsame Küchen, Speise-, Aufenthaltsräume usw.), Per- sonalräume und zur vorübergehenden Unterbringung von Heimbewohnern bestimmte Krankenräume, enthält.