Wesentliche Vertragspflichten-Definition

Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf.
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Nutzer vertrauen darf.

Examples of Wesentliche Vertragspflichten in a sentence

  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen.

  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch vertrauen darf.

  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


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Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kreditsuchenden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kreditsuchende regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche Ver- pflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositi- onen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und ver- trauen darf. Die Haftung von CARAT ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vor- hersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der vor- stehend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Nutzungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Messe Berlin für Fälle einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten. “ in diesem Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Hauptsitz des AN. Der AN ist darüber hinaus auch berechtigt, Klage in einem Gerichtsstand des AG zu erheben. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes, dessen Anwendung ausgeschlossen ist. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Soweit gesetzlich zulässig, ist der unwirksame Teil der Vertragsbestimmungen durch diejenige Regelung zu ersetzen, die den Inhalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Zur Prüfung der Bonität des Kunden können wir entsprechende Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern und Auskunfteien abfragen. Zu den abgefragten Informationen gehören neben dem Namen auch Informationen über die Anschrift des Kunden und bei natürlichen Personen das Geburtsdatum. Diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse an der Durchführung von Bonitätsabfragen gem. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als der Bonitätsprüfung, eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Übermittlung in ein Drittland finden nicht statt. Dem Kunden wird bei der Abfrage der Daten innerhalb eines Monats mitgeteilt, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Vertragspartner gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung beendet ist und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Daten vorzuhalten. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit, die unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxx/ zu finden ist. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeteiligungsverfahren...
Wesentliche Vertragspflichten. “ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf.; - im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; - soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben; - bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
Wesentliche Vertragspflichten. “ im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, die Vertragsleistungen fristgemäß und in einer Weise zu erbringen, die Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum des Besuchers und seiner Angehörigen nicht gefährdet. Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast wird durch diesen Abschnitt 4.2 nicht begründet.