Standmiete-Definition

Standmiete. “ ist das zu entrichtende Entgelt zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Examples of Standmiete in a sentence

  • Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.

  • Muss die Messe Berlin aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstal- tung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

  • Kann die Messe Berlin aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Ausstel- ler zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete.

  • Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebe- dingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnum- mer auf eines der auf der Rechnung ange- gebenen Konten der Messe Berlin zu zahlen.

  • Dies befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen.

  • Muss ein Stand aus diesen Gründen geschlossen werden, ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete oder Schadenersatz nicht gegeben.

  • Der Aussteller bleibt jedoch zur Bezahlung von 100 % der Standmiete (Ziffer 100 bis 199 des Anmeldeformulars) verpflichtet, sofern und soweit im Ausstellungsbereich wäh- rend der Veranstaltung nicht vermietete Ausstellungsflächen vorhanden sind, die von dem Nachmieter hätten genutzt werden können, sofern der Aussteller ver- tragsgemäß an der Veranstaltung teilgenommen hätte und die Nachvermietung zur Wahrung des optischen Gesamtbildes erfolgt.

  • Wird ein solcher Stand genehmigt, erhöht sich die Standmiete um 50 %.

  • In diesem Fall kann der Veranstalter von dem Aussteller Schadensersatz in Höhe von 100 % der Standmiete (Ziffer 100 bis 199 des Anmeldeformulars) verlangen, sofern nicht der Veranstalter ei- nen höheren oder der Aussteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

  • In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete.

Related to Standmiete

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bewertungstag Siehe Tabelle 2 des Annex zu den Emissionsbezogenen

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.