Planung-Definition

Planung. Festlegung der Prüfungsziele und geeigneter Prüfungskriterien. (Die Prüfkriterien würden sich auf die in der DPA beschriebenen Garantiebestimmungen stützen.) Außerdem werden die Risiken für die Verwirklichung der Ziele des Managements vorab bewertet und die vorhandenen Kontrollen zur Risikominderung ermittelt. Festlegung des geeigneten Prüfungsumfangs in Bezug auf die zu prüfenden und zu testenden Prozesse und Kontrollverfahren. Gestaltung von grundlegenden Konformitätstests, die zur Bewertung der Gestaltung und der operativen Wirksamkeit der angegebenen Datenschutzgarantien durchzuführen sind.
Planung. “ Dieser Abschnitt beschreibt die Anforderungen an die Produktrealisierung von Einzelprodukten und Baugruppen. Die detaillierte Planung hat das Ziel den Serientermin sicherzustellen bzw. absehbare Verzögerungen rechtzeitig zu erkennen.
Planung ist nach dem herkömmlichen Sprachgebrauch ein relativ weiter Begriff. Auch im branchenspezifischen Sprachgebrauch ist der Begriff re- lativ weit. Naheliegenderweise kann diesbezüglich etwa auf die einschlä- gigen SIA-Normen abgestellt werden. Das Leistungsmodell Ordnung SIA 112 2001 gliedert modellhaft die verschiedenen Planerleistungen inner- halb der verschiedenen Phasen im Lebenszyklus eines Bauwerks (vgl. Leistungsmodell Ordnung SIA 112 2001, S. 4). Insbesondere etwa die Phasen "strategische Planung", "Vorstudien" und "Projektierung" beinhalten wichtige Planungsaufgaben, aber auch in der auf die "Aus- schreibung" folgenden Phase "Realisierung" gibt es mögliche Planungs- leistungen, so insbesondere die Erstellung der Ausführungs- und Detail- pläne (vgl. Leistungsmodell Ordnung SIA 112 2001, S. 6 und 17). Bei der Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen ist, wie bereits dargelegt, immer auch der Kontext zu berücksichtigen. Vom Sinn und Zweck der Eignungskriterien her betrachtet ist grundsätzlich derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die am ehesten mit dem Vergabeobjekt bzw. den in Frage stehenden Leistungspaketen vergleichbar ist. Insofern ist der in den Bestimmungen zur Ausschreibung verwendete Begriff "Pla- nung und Ausführung" in erster Linie entsprechend dem gleichen Begriff bei der Definition des Vergabeobjekts auszulegen. Beim ausgeschriebe- nen Projekt handelt es sich gemäss Ausschreibung um einen Bauauftrag, der sowohl Planung als auch Ausführung umfasst (Ausschreibung Zif- fer 2.1), nämlich insbesondere die "Planung, Entwicklung, Fabrikation, Lieferung und Montage der Fahrbahn (Schotterfahrbahn und feste Fahr- bahn) sowie der Weichen des Ceneri-Basistunnels inklusive der offenen Neubaustrecke Nord" (vgl. Ausschreibung Ziffer 2.5). Aus den detaillierten Beschreibungen in den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich, dass die Vergabestelle in Bezug auf die verschiedenen Leistungspakete zwar zahl- reiche Vorgaben machte, dabei aber zumindest teilweise auch lediglich funktionale Vorgaben, bezüglich derer den Anbietern offensichtlich ein wesentlicher Spielraum für die ▇▇▇▇ von Produkten, Systemen und tech- nischen Lösungen verblieb. So war etwa vorgesehen, dass der Anbieter zuerst ein Konzept zu erstellen hat, das durch die Vergabestelle zu prüfen und freizugeben ist, dann hat er ein Detailprojekt zu erstellen, das nicht nur durch die Vergabestelle freizugeben, sondern auch durch das Bun- desamt für Verkehr (BAV) zuerst zu genehmigen ist, und daraufh...

Examples of Planung in a sentence

  • Die Ausführung des Hausanschlusses von nicht unterkellerten Gebäuden ist bereits bei der Planung und vor der Errichtung des Gebäudes mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen.

  • Beim Einsatz von reinen Durchflusssystemen ist in jedem Fall vor der Planung bzw.

  • Ausnahmen sind bereits bei der Planung, spätestens aber vor Ausführung der Arbeiten mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren.

  • Die Planung und Durchführung von Schulungen gehören nicht zum Leistungsspektrum.

  • Voraussetzung für die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Planung und Errichtung einer mittels Bohrung errichteten Geothermieanlage ist die Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb.

  • Die Planung und Durchführung des Workshops erfolgt unter Beachtung der Verfügbarkeit des erforder- lichen Personals des Auftraggebers und des Auftragnehmers.

  • Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie.

  • Für Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz ist dies bei der Planung nach den geltenden technischen Regeln zu beurteilen.

  • In Vorbereitung der Planung und Errichtung ist die in Anlage 1 genannte Einspeiseka- pazität für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme von den Vertragspartnern gemeinsam zu bestätigen und in der gesondert abzuschließenden Planungsvereinbarung zu benen- nen.

  • Im Rahmen der gemeinsamen technischen Planung wird die in Anlage 1 genannte Ein- speisekapazität bestätigt oder auf Anforderung des Anschlussnehmers/-nutzers redu- ziert.