Lieferzeit-Definition

Lieferzeit. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Liefergegenstände zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände eintreten, die durch uns nicht beeinflussbar sind. Teilliefe- rungen sind zulässig. Lieferstörungen: Werden wir in der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fab- rikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten behindert, z.B. durch Energie- mangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir den Auftrag nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Wird uns die Vertrags-erfüllung wegen Lieferstörungen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Schadenersatz: Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zurückbehaltungsrecht: Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Lieferzeit. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Lieferfristen und -termine sind unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unverbindlich und stellen nur voraussichtliche Zeitpunkte der Bereitstellung oder Übergabe dar. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, die Lieferfristen und -termine aufgrund unvorhersehbare Produktionsstörungen sowie bei Problemen mit der Beschaffung von erforderlichen Rohstoffen, Vormaterialien und sonstigen Fremdleistungen, entsprechend abzuändern. Die Überschreitung von in Aussicht gestellten Lieferfristen und -terminen stellt – insbesondere in Ansehung des Vorbehaltes – keine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Ersatz eines allenfalls hierdurch entstandenen Schadens. Sofern die in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine um mehr als 50% überschritten werden, steht dem Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen die Möglichkeit offen, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferzeit die Zeit zwischen der Übergabe der Bestellung an den Spediteur und ihrer Lieferung an den Kunden.

Examples of Lieferzeit in a sentence

  • Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.

  • Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

  • An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden.

  • Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

  • Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.


More Definitions of Lieferzeit

Lieferzeit. Der erwartete Lieferzeitpunkt wird ab dem Datum der Auftragsbestätigung berechnet. Im Allgemeinen werden Lieferzeiten nach bestem Ermessen von Alcadon angegeben. Die Liefertermine sind deshalb nicht bindend. Sofern vereinbart wurde, dass Alcadon den Transport organisiert, erfolgt der Versand auf Risiko des Kunden, unabhängig davon, ob die Transportkosten vom Kunden oder von Alcadon übernommen wurden. Sofern keine besondere Versandart vereinbart wurde, wird Alcadon, nach eigenem Ermessen, die zweckmässigste Form des Versandes organisieren.
Lieferzeit. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Liefer- fristen und -termine sind unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unverbindlich und stellen nur voraussichtliche Zeitpunkte der Bereitstellung oder Übergabe dar. Der Auftrag- nehmer behält sich ausdrücklich vor, die Lieferfristen und -termi- ne aufgrund unvorhersehbare Produktionsstörungen sowie bei Problemen mit der Beschaffung von erforderlichen Rohstoffen, Vormaterialien und sonstigen Fremdleistungen, entsprechend abzuändern. Die Überschreitung von in Aussicht gestellten Lie- ferfristen und -terminen stellt – insbesondere in Ansehung des Vorbehaltes – keine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Ersatz eines allenfalls hierdurch entstan- denen Schadens, sofern dieser nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Sofern die in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine erheblich überschritten werden, steht dem Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Möglichkeit offen, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erhebliche Überschreitung bemisst sich an den vereinbarten Lieferfristen. Bei Lieferfristen bis zu zwei Monaten sind Überschreitungen von mehr als 14 Tagen als erheblich zu werten. Ab jedem weiteren Monat verlängert sich die Frist, in welchem die Überschreitung als erheblich anzusehen ist um eine Woche.
Lieferzeit. Unsere Lieferzeit basieren auf sorgfältiger Ermittlung, verstehen sich aber approximativ. Wir haften nicht für Schaden aus allfälligem Lieferverzug, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, bei Nichteinhaltung der Lieferzeit vom Vertrag zurückzutreten. Transport Die Elemente werden mit einem 3‐Achslastwagen, Breite 2.5 m, Länge 10.5 m Gesamtgewicht 34 t transportiert. Die Zufahrt bis zur Abladestelle muss durch den Käufer gewährleistet sein. Höhere Gewalt entbindet uns von vereinbarten Lieferungen und Lieferfristen. Transportschäden sind sofort bei Entgegennahme der Elemente durch Tatbestandsaufnahme bestätigen zu lassen. Gefahrübergang, Abnahme Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Lieferer Versandweg und ‐mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern, wobei ihm die Kosten der Einlagerung zu Selbstkosten berechnet werden. Wird die Ware trotz Ansetzen einer Nachfrist nicht abgenommen, so steht uns das Recht zu, anderweitig über die Ware zu verfügen und vom Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen. Massangaben Auf den Angeboten, Preislisten, Plänen oder Skizzen angegebenen Abmessungen verstehen sich Haftung/Garantie Fabrikationsbedingte Abweichungen, wie Abmessungen, Farbe (durch Lichteinwirkungen können Farbunterschiede entstehen) und statische Risse sowie Haarrisse, welche die Funktion nicht beeinträchtigen und daher den Wert nicht mindern, sind vorbehalten. Falschlieferungen und Mängelrügen sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Dem Lieferwerk ist in jedem Falle der Beanstandung die Gelegenheit zu einer Feststellung zu geben. Reklamationen berechtigen nicht zur Minderung und Zurückhaltung, auch nur eines Teiles des Kaufpreises. Wir garantieren für eine einwandfreie Materialqualität, sach‐ und gesetzmässige Ausführung der gelieferten Erzeugnisse. Nach der Empfangskontrolle erlischt unsere Garantie, in jedem Fall spätestens 1 Jahr nach der Lieferung. ARCave als Zulieferer von vorfabrizierten Elementen hat eine Betriebs‐ und Produktehaftpflichtverscherung nach EU‐Norm von CHF. 10‘000‘000.00 bei der Allianz Versicherungsgesellschaft (Police Nr. 2.272.737) abgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sion VS
Lieferzeit. Die Lieferzeit ist annähernd und unverbindlich, sie wird gerechnet vom Datum der Auftragsbestätigung an. Das gilt nicht, falls zum Zeitpunkt der

Related to Lieferzeit

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften ▇▇▇▇▇ als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.