FFI-Definition

FFI ist eine Abkürzung für Foreign Financial Institution.

Examples of FFI in a sentence

  • Der Fonds kann entweder als meldendes liechtensteinisches Finanzinstitut (FFI) oder als nicht meldendes liechtensteinisches Finanzinstitut eingestuft werden und kann zur Einhaltung der unter FATCA geltenden Regelungen verpflichtet sein, personenbezogene Daten zu bestimmten US Personen und/oder nicht teilnehmenden Finanzinstituten (FFI) den lokalen Steuerbehörden gegenüber offenzulegen.

  • Der Immobilienfonds ist bei den US-Steuerbehörden als registered deemed compliant FFI im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Com- pliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.

  • Ausserdem sind Konten, die von nichtteilnehmenden Finan- zinstituten gehalten werden, als Konten zu behandeln, für die nach einem FFI- Vertrag aggregierte Zahlungen gemeldet werden müssen.

  • In Übereinstimmung mit den Bestimmungen eines FFI-Vertrags kann die zuständige US-Behörde eine Rückfrage direkt an das meldende österreichische Finanzinstitut richten, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass administrative oder andere geringfügige Versehen eine unrichtige oder unvollständige Informationsübermittlung bewirkt haben könnten, die mit den Anforderungen eines FFI- Vertrags nicht vereinbar ist.

  • Die Teilvermögen sind bei den US-Steuerbehörden als registered deemed compliant FFI im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.

  • Wenn jedoch ein FFI Zahlungen erhält, die dem FATCA unterliegen, kann ein Einbehalt gelten, sofern dieses Finanzinstitut die im Rahmen der FFI-Vereinbarung anzuwendenden Anforderungen nicht erfüllen kann.

  • Mit der FFI-Vereinbarung wird auch generell verlangt, dass ein FFI bei bestimmten Zahlungen an Anleger, die bestimmte Informationsanfragen des FFI nicht beantworten, oder bei solchen Zahlungen an Anleger, bei denen es sich um FFI handelt, die keine FFI- Vereinbarung mit dem IRS abgeschlossen haben (und nicht anderweitig davon befreit sind, dies zu tun, um den FATCA-Einbehalt zu vermeiden), US-Steuer in Höhe von 30% einbehält.

  • Zusätzliche Restriktionen hinsichtlich des FATCA-Status der Teilvermögen Gemäss den FATCA-Bestimmungen und dem Intergovernmental Agreement ("IGA") können die Teilvermögen als "nicht rapportierende ausländische Finanzinstitute" ("FFI") qualifiziert werden, weil das Risiko, dass sie zur Hinterziehung von in den Vereinigten Staaten anfallenden Steuern eingesetzt werden, als gering gilt.

  • Abhängig vom FATCA-Status eines Teilvermögens ist es folglich möglich, dass die persönlichen Daten von Anlegern, welche die Kriterien als "US-Person" gemäss FATCA-Bestimmungen und/oder als nicht mit den FATCA-Bestimmungen konforme "FFI" erfüllen, gegenüber der US-Steuerbehörde IRS offengelegt werden müssen.

  • Der Anlagefonds sowie die einzelnen Teilvermögen sind bei den US-Steuerbehörden als Non-Reporting Foreign Institutions ("FFI") und als "Vehikel für kollektive Kapitalanlagen" im Sinne der Sections 1471 – 1474 des US Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezügliches Erlasses, FATCA) angemeldet.

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