Entgeltlichkeit-Definition

Entgeltlichkeit. “ bedeutet, dass für den Gebrauch der Sache eine Gegen- leistung (= ein „bestimmter Preis“, vgl § 1090 ABGB) vereinbart wird, wobei Leistung und Gegenleistung aufeinander bezogen sind („synallagmatischer“ Vertrag). Die Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung wird in der Regel als Geldleistung vereinbart, kann aber auch in einer sonstigen Leistung (Sach- leistung, etwa in Gestalt der Erhaltung der Bestandsache, einer Dienstleis- tung, einer Pflegeleistung etc) bestehen. „Entgelt“ ist also nicht notwendiger- weise mit „Geld“ gleichzusetzen! Das unentgeltliche Gegenstück zum Bestandvertrag ist der Leihvertrag (§§ 971 ff ABGB). Die Alltagssprache ist bei dieser begrifflichen Differenzie- rung nicht immer korrekt (der „Autoverleih“ ist in Wahrheit eine entgeltliche Autovermietung). Eine besondere Ausprägung des Leihvertrages ist die so- genannte Bittleihe (Prekarium; § 974 ABGB), die mit dem Vorbehalt einer jederzeitigen Widerrufbarkeit vereinbart wird.

Examples of Entgeltlichkeit in a sentence

  • Er ist gekennzeichnet durch seine Entgeltlichkeit sowie den Austausch von Leistung und Gegenleistung, wobei die charakteristische Leistung durch den Anbieter erbracht wird.

  • Er ist gekennzeichnet durch seine Entgeltlichkeit sowie den Austausch von Leis- tung und Gegenleistung, wobei die charakteristische Leistung durch den Anbie- ter erbracht wird.

  • Er ist ge- kennzeichnet durch seine Entgeltlichkeit sowie den Austausch von Leistung und Gegenleistung, wobei die charakteristische Leistung durch den Anbieter erbracht wird.

  • Die Besteuerung ist auch bei teilweiser Entgeltlichkeit des Erbvorbezugs vollumfänglich aufzuschieben.

  • Dauerschuldverhältnis, das idR keinem der im BGB entwickelten Vertragstypen entspricht (BGH NJW 1972, 1128), aber bei Entgeltlichkeit Elemente der Miete enthält.

  • Er ist gekennzeich- net durch seine Entgeltlichkeit sowie den Austausch von Leistung und Gegenleistung, wobei die charakteristische Leistung durch den Anbieter erbracht wird.

  • Software) und die Erbringung von Werkvertragsleistungen durch den Auftragnehmer beim Kunden oder am vom Kunden bekanntgegebenen Ort unabhängig von deren Entgeltlichkeit.

  • Entgeltlichkeit liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens 50% ihres Jahres-Netto-Einkommens und somit mehr als einen bloßen Spesenersatz aus der Ausübung des Sports, erhält.

  • Entgeltlichkeit liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens 50 % ihres Jahres-Netto-Einkommens und somit mehr als einen bloßen Spesenersatz aus der Ausübung des Sports, erhält.

  • Er ist gekenn- zeichnet durch seine Entgeltlichkeit sowie den Austausch von Leistung und Gegen- leistung, wobei die charakteristische Leistung durch den Anbieter erbracht wird.