Endkurs-Definition

Endkurs ist der von ISDA in einer Auktion ermittelte und bekanntgegebene Kurs (der "Auktions-Endkurs") [in Bezug auf das von einer Kreditereignis-Mitteilung betroffene Kreditereignis] oder, falls es eine solche Auktion nicht gibt oder nicht stattfindet, ein von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmter Marktwert einer Verbindlichkeit des [von einer Kreditereignis-Mitteilung betroffenen] Referenzschuldners.

Examples of Endkurs in a sentence

  • C.19 Ausübungs- preis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts Bei Eintritt eines Kreditereignisses: der Endkurs (wie unter dem Gliederungspunkt C.8 definiert).

  • Die Endstückzahl der PSU wird sodann mit dem Endkurs der Bilfinger Aktie (d.h. dem arithmetischen Mittel, kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen, der Xetra-Schlusskurse der Bilfinger Ak- tie an der Frankfurter Börse – oder einem an dessen Stelle getretenen Nachfolgesystem – über die letzten 30 Handelstage vor Ende des dritten Geschäftsjahres der Performance Periode) multipli- ziert.

  • Erfolgt eine Kreditereignis-Mitteilung der Emittentin, basiert die Berechnung des zu zahlenden Betrags (der "Restwert") in der Regel auf einer von der ISDA durchgeführten Auktion, in der der zur Bestimmung des Restwerts erforderliche Endkurs (der "Auktions-Endkurs") festgelegt wird.

  • Falls es eine solche Auktion zur Festlegung des Auktions-Endkurses nicht gibt oder eine solche Auktion nicht durchgeführt wird, ermittelt die Emittentin den erforderlichen Endkurs, indem sie den Marktwert einer von ihr unter Beachtung der in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Kriterien ausgewählten Verbindlichkeit nach Eintritt des Kreditereignisses nach billigem Ermessen bestimmt.

  • Die Endstückzahl der PSU wird sodann mit dem Endkurs der Bilfinger-Aktie (d.h. dem arith- metischen Mittel, kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen, der Xetra-Schlusskurse der Bilfinger-Aktie an der Frankfurter Börse – oder einem an dessen Stelle getretenen Nachfolgesys- tem – über die letzten 30 Handelstage vor Ende des Geschäftsjahres) multipliziert.

  • Fehlen nach den Emissionsbedingungen die Voraussetzungen für die Verwendung eines Auktions- Endkurses zur Bestimmung des Endkurses, wird der Endkurs wie folgt ermittelt: Die Emittentin bestimmt am Restwert-Bewertungstag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Marktwert der von ihr ausgewählten Bewertungsverbindlichkeit des Referenzschuldners.

  • Der zur Bestimmung des Restwerts relevante Endkurs entspricht in der Regel dem im Rahmen des ISDA-Auktionsverfahrens ermittelten Auktions-Endkurs.

  • Falls ISDA beim Kreditereignis Restrukturierung mehrere Auktions-Endkurse veröffentlicht, ist der niedrigste Kurs der Endkurs für die Zwecke der Schuldverschreibungen.

  • Der Auszahlungsbetrag der jeweiligen LTIP-Tranche errechnet sich aus der Anzahl der Perfor- mance Shares multipliziert mit dem Endkurs und einem Multiplikator.

  • Zur Berechnung des LTI-Auszahlungsbetrages wir je Vorstandsmitglied die Anzahl der Performance Shares mit dem EBITA Multiplikator und dem errechneten Endkurs multipliziert.

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