Begriffsbestimmungen-Definition

Begriffsbestimmungen. Für die Zwecke dieses Abschnitts gilt Folgendes: a) „Heimischer Wirtschaftszweig“ ist im Sinne von „inländischer Wirtschaftszweig“ in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Schutzmaßnahmen-Übereinkommens zu verstehen. Zu diesem Zweck wird Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Schutzmaßnahmen-Übereinkommens sinngemäß als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen, b) „ernsthafter Schaden“ und „drohender ernsthafter Schaden“ sind im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstaben a und b des Schutzmaßnahmen-Übereinkommens zu verstehen; zu diesem Zweck wird Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b des Schutzmaßnahmen- Übereinkommens sinngemäß als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen und c) der Ausdruck „Übergangszeit“ bezeichnet einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Abkommens.
Begriffsbestimmungen. Im Sinne dieser ASLB bedeutet: - Kunde: jeder Letztverbraucher von Strom außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung - Haushaltskunde: jeder Letztverbraucher von Strom außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, der Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kauft - Netzbetreiber: der Betreiber desjenigen Verteilernetzes, aus dem der Kunde Strom entnimmt - Versorger: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇

Examples of Begriffsbestimmungen in a sentence

  • In diesem Prospekt verwendete definierte Begriffe haben die ihnen im nachstehenden Abschnitt "Begriffsbestimmungen" zugewiesene Bedeutung.

  • Die nachstehenden Begriffsbestimmungen finden für die Zwecke dieses Anhangs I Anwendung.

  • Diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffsbestimmungen zugrunde gelegt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird: den Teilnehmer gewählten Passwort – ein weiteres Sicherheitsmerkmal für seine Authentifizierung zur Verfügung gestellt wird.

  • Im Zusammenhang mit diesen ANB und mit den auf Grundlage der ANB abgeschlossenen Verträgen gelten folgende Begriffsbestimmungen: Den ANB beigeschlossene Unterlagen, welche die Antragsformulare für Netzanschluss und Netznutzung (Netzkooperation) sowie die Kriterien der Netzverträglichkeitsprüfung und die für die Netzsicherheit erforderlichen Vorgaben enthalten (Anhang I und II).

  • Begriffsbestimmungen: ⮚ unter Angeboten versteht man verkaufsfördernde Angebote in denen die auf ein Sparkonto R-TOP anwendbaren Vorzugsbedingungen und Parameter aufgeführt werden, die von dem Finanzinstitut an die Kontoinhaber eines Sparkontos R-TOP gemacht werden.

  • Die in diesen „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen des Netzbetreibers“ verwendeten Begriffe folgenden Begriffsbestimmungen des Art.

  • Die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 des Übereinkommens gelten für dieses Protokoll.

  • Für die Verhaltensregeln gelten die Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutz- gesetzes.

  • Es gilt der Mangelbegriff wie in den Begriffsbestimmungen der Ziffer 1 Teil A bestimmt.

  • Begriffsbestimmungen .................................................................Art.

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