B.1. Quellcode-Definition

B.1. Quellcode. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte an dem Quellcode der Software. TeamViewer darf die Nutzung der Software und/oder der Services durch den Kunden aus Sicherheitsgründen sowie zu Zwecken der Produktverbesserung, der Lizenzprüfung und/oder des Marketings analysieren. Zu diesem Zweck darf TeamViewer nach eigenem Ermessen technische Maßnahmen in Bezug auf die Funktionalität der Software und der Server Services anwenden und umsetzen, um zu beurteilen, ob das Nutzungsverhalten des Kunden mit dem angegebenen Nutzungsvolumen und damit mit dem gewählten Lizenztyp übereinstimmt, und um zu erkennen, ob der vertraglich vereinbarte Nutzungsumfang vom Kunden überschritten wird. TeamViewer kann vom Kunden jederzeit eine Selbstauskunft über seinen tatsächlichen Nutzungsumfang und/oder sein Nutzungsverhalten verlangen.