ContractErdgasliefervertrag • September 16th, 2021
Contract Type FiledSeptember 16th, 2021„www.energie-graz.at“, sofern die Identität und Authentizität des Kunden sichergestellt ist und unter Annahme der Energie Graz. Die Energie Graz ist berechtigt, jederzeit eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Energie Graz ist zur Ablehnung des Vertragsabschlusses auch ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen berechtigt sowie dazu, die Vertragsannahme vom Erlag einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung (Vorausset- zungen und Höhe in Punkt 11 .4 und 11 .7) abhängig zu machen. Erfolgt keine Ablehnung des Vertragsabschlusses durch die Energie Graz binnen zwei Wochen, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Punkt 16 (Grundversorgung für Verbraucher iSd § 1 (1 ) Z KSchG oder Kleinunter- nehmen iSd § 7 (1 ) Z 28 GWG 2011 ) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.