Zusammenstoß mit Tieren Musterklauseln

Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.
Zusammenstoß mit Tieren. 4. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungs- schutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Zusammenstoß mit Tieren. Eingeschlossen ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagd- gesetzes (z. X. Xxx, Wildschwein) oder mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.1.4 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art versichert.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.1.4 Bei Pkw in Klassik ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wildschwein) versichert. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art versichert. Durch Insekten verursachte Verunreinigungen des Fahrzeugs oder Beschädigungen an der La- ckierung durch Insekten sind nicht versichert.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Fahrt befindli- chen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.5 Versichert sind alle Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs, die unmittelbar durch Kurzschluss verursacht wer- den. Folgeschäden hieraus an den angeschlossenen Ag- gregaten (z.B. am Anlasser oder an der Lichtmaschine) sind bis zu einer Schadenhöhe von EUR 1.500,- mitversichert. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.1.5 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren al- ler Art. Eine Beschädigung der Lackierung ersetzen wir nur, wenn sie durch ein Ereig- nis erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fal- lende Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. Abweichend zu Satz 1 ist im Basis-Tarif nur der Zusammenstoß mit Haarwild im Sin- ne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wildschwein) versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehö- ren Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssyste- men, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für die Umweltplakette sowie anfallende Kalibrierungskosten. Leuchtmittel werden nur er- setzt, wenn diese im Zusammenhang mit einem weiteren Glasbruchschaden beschä- digt werden. Folgeschäden darüber hinaus sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Wenn Sie ausschließlich einen Bruchschaden an der Verglasung ohne weitere ver- sicherte Beschädigung des Fahrzeuges haben, ist eine fiktive Abrechnung nicht zu- lässig. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Rechnung. Dies gilt nicht im Falle eines Totalschadens, dann erstatten wir den Wiederbeschaffungswert der Glasteile. A.2.2.1.8 Ist statt des Glasaustausches eine Glasreparatur möglich und entscheiden Sie sich für eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteili- gung. Dies setzt voraus, dass Sie uns vor der Reparatur informieren und das weitere Vorgehen mit uns abstimmen müssen. Wir wählen die Werkstatt aus, in der das Fahr- zeug repariert wird und tragen die Kosten.
Zusammenstoß mit Tieren. Umfasst sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß des fahren- den Fahrzeugs mit Tieren aller Art verursacht werden.
Zusammenstoß mit Tieren. A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. A.2.2.5 Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen an als Pkw zugelasse- nen Fahrzeugen, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. Folgeschäden aller Art, inbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind in der Teilkasko nicht versichert. Versicherungsschutz besteht möglicherweise nach A.2.3.4. A.2.2.6 Versichert sind Schäden durch Entwendung der Fahrzeug- schlüssel ausschließlich durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub.