Zeitraum. Die Verpflichtungen nach diesem Vertrag bleiben auch über die Beendigung der in Artikel 1 dieser Vereinbarung beschriebenen Zusammenarbeit hinaus ausnahmslos und vollumfänglich bestehen, und zwar solange dies gemäß der einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist, jedenfalls aber für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Eine allfällige zeitliche Beschränkung der Weitergeltung einer Bestimmung berührt nicht die Weitergeltung anderer Bestimmungen. Diese Vereinbarung ist befristet mit , der schriftlichen Mitteilung eines Vertragspartners, dass keine weitere Kooperation gewünscht ist, bzw. mit Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsvertrages bzw. eines vergleichbaren Vertrages, der die Inhalte dieser Vereinbarung abdeckt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Nach Beendigung dieser Vereinbarung sind sämtliche Unterlagen und sonstige Geheimen Informationen im Sinne Punkt 3 dieser Vereinbarung zusammen mit allfälligen Kopien an den anderen Vertragspartner zurück zu geben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Vertragspartner, allfällig erstellte Dateien und Sicherungskopien von sämtlichen Datenträgern zu löschen, sofern nicht zur Ausübung der in Artikel 7 eingeräumten Rechte unerlässlich. Die Rückgabe und/oder Löschung erfolgt binnen 5 Werktagen ab Beendigung. Ausgenommen davon sind Geheime Informationen, hinsichtlich welcher dies nicht möglich ist, z.B. auf Grund automatischer Back-Ups, oder Geheime Informationen, welche einer zwingend gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen
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Sources: Confidentiality Agreement, Beidseitige Geheimhaltungserklärung
Zeitraum. Die Verpflichtungen nach diesem Vertrag bleiben auch über die Beendigung der in Artikel 1 dieser Vereinbarung beschriebenen Zusammenarbeit hinaus ausnahmslos und vollumfänglich bestehen, und zwar solange dies gemäß der einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist, jedenfalls aber für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Eine allfällige zeitliche Beschränkung der Weitergeltung einer Bestimmung berührt nicht die Weitergeltung anderer Bestimmungen. Diese Vereinbarung ist befristet mit _______, der schriftlichen Mitteilung eines Vertragspartners, dass keine weitere Kooperation gewünscht ist, bzw. mit Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsvertrages bzw. eines vergleichbaren Vertrages, der die Inhalte dieser Vereinbarung abdeckt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Nach Beendigung dieser Vereinbarung sind sämtliche Unterlagen und sonstige Geheimen Informationen im Sinne Punkt 3 dieser Vereinbarung zusammen mit allfälligen Kopien an den anderen Vertragspartner zurück zu geben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Vertragspartner, allfällig erstellte Dateien und Sicherungskopien von sämtlichen Datenträgern zu löschen, sofern nicht zur Ausübung der in Artikel 7 eingeräumten Rechte unerlässlich. Die Rückgabe und/oder Löschung erfolgt binnen 5 Werktagen ab Beendigung. Ausgenommen davon sind Geheime Informationen, hinsichtlich welcher dies nicht möglich ist, z.B. auf Grund automatischer Back-Ups, oder Geheime Informationen, welche einer zwingend gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen
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Sources: Confidentiality Agreement