Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung Musterklauseln

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschrift- verfahrens per Einzugsermächtigung, mittels Überweisung oder in bar zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Abgerechnet wird der tatsächliche Umfang der Belieferung. Abrechnungsgrundlage für den Arbeitspreis ist die gelieferte Strom- menge in Kilowattstunden (kWh). Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei Xxxx des Lastschriftverfah- rens teilt der Lieferant dem Kunden den Tag der Abbuchung spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der Forderung mit (SEPA-Vorabankündigung).
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. (1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftmandats oder durch Überwei- sung oder per Dauerauftrag oder per Barzahlung an der Kasse in der Meeboldstra- ße 1 in 00000 Xxxxxxxxxx zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 6.1. Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von Köthen Energie fest- gelegten Zeitpunkten, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungs- aufforderung fällig. Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen für den folgende Abrechnungszeitraum werden dem Kunden mitgeteilt.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist be- rechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von den Stadtwerken festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, Barzahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind 14 Tage ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlungen können im Wege des SEPA-Lastschriftmandats, mittels Dauerauftrag oder Überweisung oder durch Barzahlung erfolgen.