Weiter- oder Heimreise Musterklauseln
Weiter- oder Heimreise. Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder Vandalismus mehr als 50 Straßenkilometer vom Wohnsitz des Berechtigten entfernt und bis zum darauffolgenden Tag nicht wieder fahrbereit, übernehmen wir die Kosten für die:
a) Weiterreise aller Insassen vom Schadensort zum Zielort oder alternativ zum Heimatort des Berechtigten
b) Rückreise aller Insassen vom Zielort zum Schadensort, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit ist
c) Rückreise aller Insassen vom Zielort zum Heimatort, falls das Fahrzeug noch nicht wieder fahrbereit ist Die gleiche Leistung gilt auch bei Diebstahl. Die Kostenerstattung für die Weiter-/ Heimreise erfolgt in Höhe der Bahnkosten erster Klasse oder für einen Flug in der Economy-Class, wenn die Reisezeit per Bahn 6 Stunden überschreitet. Die Gesamtkosten für die Weiter- oder Heimreise dürfen € 500 nicht überschreiten. Die Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalbelege. Zusätzlich tragen wir die Kosten für den Transport zum nächsten Bahnhof oder Flughafen bis maximal € 100,– inkl. MwSt.
