Wechselkennzeichen Musterklauseln

Wechselkennzeichen. H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen sind, ge- währen wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist. H.4.2 Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrages, so- fern das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. abgeschlossener Hofraum) abgestellt ist.
Wechselkennzeichen. I Schadenfreiheitsrabattsystem I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
Wechselkennzeichen. Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen gibt es keine Nachlässe und keine besondere Tarifierung.
Wechselkennzeichen. Ist Ihr Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen zugelassen und sind zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns beide Fahrzeuge dieses Wechselkennzeichens bei der ADAC Autoversicherung AG versichert, erhalten Sie einen Nachlass. Die Höhe des Nach- lasses richtet sich auch nach der Art und des bei uns zugrunde gelegten Tarifs des Weiteren im Rahmen des Wechselkennzeichen versicherten Fahrzeugs. Dieser Nachlass ist nicht mit dem Nachlass für Fahrzeuge im Rahmen der Auto- Familienversicherung kombinierbar. Die Anzahl der Fahrzeuge wird jährlich zur Hauptfälligkeit des Vertrags überprüft und bei einer Änderung der Voraussetzungen (z. B. Art und/oder Anzahl der Fahr- zeuge) angepasst.