Warenannahme. Bei Erhalt der Ware, ob bei Anlieferung oder Abholung, wird die Unterschrift und der Name des Kunden, oder seines Vertreters, auf dem Lieferschein angegeben. • Es ist die Aufgabe des Kunden, die gelieferte ▇▇▇▇ bei der Annahme zu überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen den Spediteur einzulegen, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen