Common use of Vorsorgeadministration Clause in Contracts

Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung Schattenrechnung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2Partnerschaft; h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines einer individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung Rentenbescheinigung für alle Ren- tenbeziehenden Rentenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ j. Abrechnen mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ k. Melden von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden Destinatäre inklusive Einbau einer allfälligen allfäl- ligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und RentenbeziehendenDestinatäre; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen ReglementenReglemen- ten; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds BVG; h. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2Partnerschaft;1 h. i. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekontoArbeitgeberbeitragsreservekonto; i. Erstellen ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung Ren- tenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden Rentenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ l. Melden von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. m. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten Versicherten- daten und Mutationen; m. n. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. o. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks;; 1 Fassung gemäss Beschlusses des POB vom 8. Oktober 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019. o. p. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. q. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten Verwaltungseinhei- ten separat; q. r. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische OrganOr- gan; r. s. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem SicherheitsfondsRückversicherung (siehe Ziff. 5.1); t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; u. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden Leistungsberechtigten inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung Schattenrechnung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2Partnerschaft;4 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2Partnerschaft; 2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines einer individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung Rentenbescheinigung für alle Ren- tenbeziehenden Rentenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. ; q periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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Vorsorgeadministration. a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2Partnerschaft; 2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekontoArbeitgeberbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines einer individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung Rentenbescheinigung für alle Ren- tenbeziehenden Rentenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ j. Abrechnen mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ k. Melden von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten Versichertendaten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. ; q periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.

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