Vorbehaltsware Musterklauseln
Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten SureSmile-Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern bzw. bei Patienten zu verwenden („Verwenden“). Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
Vorbehaltsware. Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen, z. B. aus Umkehrwechseln.
Vorbehaltsware. Die verarbeiteten SureSmile-Produkte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung und der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
Vorbehaltsware. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem bestimmten Auftrag behält sich die KbH das Eigentum an der Konstruktion und an sonstigen übergegebenen Materialien, Informationen und Werken (zusammen „Vorbehaltsware“) vor. Der Auftraggeber ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, solange er seine Pflichten aus dem Auftragsverhältnis ordentlich erfüllt und insbesondere nicht mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt.
Vorbehaltsware. Die R-Biopharm AG ist berechtigt, Produkte, die noch nicht voll- ständig bezahlt sind („Vorbehaltsware“), im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden und zu veräußern. Die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Zahlungsansprüche tritt die R-Biopharm AG hiermit in voller Höhe an den Vertrags- partner ab. Der Vertragspartner ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen, ermächtigt aber R-Bio- pharm AG diese im eigenen Namen auf Rechnung des Vertrags- partners einzuziehen.
Vorbehaltsware. Die von Camso an den Kunden gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller ge-sicherten Forderungen Eigentum von Camso. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
Vorbehaltsware. Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen. PMG ist zur Abtretung der uns gegenüber dem Käufer zustehenden Zahlungsansprüche befugt.
