Vollmacht an die Urkundsperson Musterklauseln

Vollmacht an die Urkundsperson. Die Urkundsperson wird ausdrücklich ermächtigt und beauftragt, sämtliche für den grundbuchlichen Vollzug dieses Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtsaus- weise (Bewilligungen, Genehmigungen, Erklärungen, etc.) einzuholen und die- ses Rechtsgeschäft dem Grundbuchamt anzumelden.