Veräußerung von Glasfaser-Übertragungssystemen Musterklauseln

Veräußerung von Glasfaser-Übertragungssystemen. Zusätzlich zu den Regelungen von § 12.2 des Rahmenleistungsvertrages zur Übertragung gehen die Leistungsbeteiligten davon aus, daß bei einer Veräußerung von zur Leistungserbringung eingesetzten Glasfasersystemen vom Leistungsgeber an einen Dritten der Dritte in sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gemäß § 566 BGB eintritt. Der Leistungsgeber ist bei einer Veräußerung von Glasfasersystemen an Dritte jedoch auch berechtigt, mit dem Dritten (abweichend von § 566 BGB) zu vereinbaren, daß das Leistungsverhältnis nach diesem Term Sheet beim Leistungsgeber verbleibt, soweit der Dritte dem Leistungsgeber vor der Übertragung schriftlich bestätigt hat, daß er ihm die Nutzung der Glasfasersysteme für die Zwecke dieses Term Sheets gestattet. Der Leistungsgeber ist ab dem Änderungsstichtag zur Einräumung von Rechten an den Glasfasersystemen an Dritte (nachfolgend “Sicherungsnehmer” genannt) im Wege des Leasings, unter Vereinbarung einer Sicherungsübereignung oder auf vergleichbare Weise im Rahmen von Finanzierungsmaßnahmen ohne Übertragung des Term Sheets entsprechend § 566 BGB berechtigt, wenn der Sicherungsnehmer dem Leistungsgeber vor der Einräumung von Rechten schriftlich bestätigt hat, (i) daß er ihm die Nutzung der Glasfasersysteme für die Zwecke dieses Term Sheets bis zu einer etwaigen Verwertung gestattet und (ii) daß er im Falle einer Verwertung dafür Sorge tragen wird, daß der Erwerber der Glasfasersysteme die Rechte und Pflichten aus diesem Term Sheet entsprechend § 566 BGB übernimmt. Anlage 1 (a) Anzahl der Strecken pro System und Vergütung pro Kalenderjahr (bis einschließlich 2002) Anlage 1 (b) Anzahl der Stecken pro System und monatliche Vergütung (Kalenderjahre 2003 bis 2006) Anlage 2 Technische Beschreibung des Systems DIAMANT Anlage 3 Technische Richtlinie 156TR4 Anlage 4 Definition der Störung Anlage 5 Schaubild - Glasfaserübertragungssysteme Ort, Datum Deutsche Telekom AG Deutsche Telekom AG Kabel Bayern GmbH & Co. KG