Vertragsarten Musterklauseln

Vertragsarten. Die Vertragsarten unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Art der Darlehensge- währung. Auch bei der Vertragsabwicklung, zum Beispiel den Verzugs- oder Beendi- gungsregelungen, gibt es Unterschiede.
Vertragsarten. 2.1. Für die ggfs. geschlossenen Produktvarianten gelten die folgenden Sonderregelungen ergänzend:
Vertragsarten. Für alle Kontroll-, Anpassungs- sowie Beratungstätigkeiten liegen die Bedingungen eines Dienstvertrages zugrunde. Bei Warenverkauf liegen die Bedingungen eines Werkvertrages zugrunde. Der Werkvertrag gilt nur für das Produkt (z.B. Sattel) an sich, eine Kaufberatung bzw. Erstanpassung erfolgt gemäß den Richtlinien eines Dienstvertrages.
Vertragsarten. 3.3.1 Rahmenvertrag (Rahmenregelung gemäß § 64 EisbG)
Vertragsarten. Je nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen Factor und Factorkunde lassen sich die Be- ziehungen zwischen Factor, Factorkunde und Debitor unterschiedlich gestalten: ■ Nach der Außenwirkung: – Offenes Factoring. Der Factorkunde teilt den Forderungsverkauf seinen Debitoren mit. Die Debitoren können mit befreiender Wirkung nur noch an den Factor zahlen. – Stilles Factoring. Die Debitoren erfahren vom Forderungsverkauf nichts; sie zahlen nach wie vor an ihren Lieferanten (Factorkunden). Fz NANzz Eru Ng u Nd Kr Edz 7 szch Xxx Xx ■ Nach der Übernahme des Ausfallrisikos: – Echtes Factoring. Der Factor übernimmt gegen eine Delkredereprovision das Ausfallri- siko; der Factorkunde ist die Sorge um säumige Zahler los. – Unechtes Factoring. Der Factorkunde trägt weiterhin das Ausfallrisiko. ■ Nach dem Zeitpunkt der Gutschrift: – Der Factor nimmt die Gutschrift zum Ankaufszeitpunkt vor. Er gewährt dann einen Kredit bis zur Fälligkeit, den der Factorkunde mit einem Zinsabschlag von seinen Forde- rungen bezahlen muss. – Die Gutschrift kann auch zum mittleren Fälligkeitszeitpunkt der Forderungen erfolgen (= Fälligkeitsfactoring). Dann liegt keine Kreditgewährung vor. Hier stößt das Factoring an seine rechtlichen Grenzen. ■ Nach den vom Factor übernommenen Dienstleistungen: – Beim Standardfactoring wird im Vertrag verabredet, dass der Factor neben der Finanzie- rungsfunktion auch die Risikoabsicherung (= Delkrederefunktion) und das Debitoren- management (Buchhaltung, Mahnwesen, Forderungseinzug bei säumigen Schuldnern) übernimmt. Dies ist die übliche Form des Factorings. – Beim Inhousefactoring verbleibt das Debitorenmanagement in der Hand des Factor- kunden. Der Factor übernimmt die Finanzierungs- und Delkrederefunktion. Die Vorteile, die das Factoring für den Factorkunden hat, sind erheblich: ■ Übernimmt der Factor die Forderungen und überweist den Barwert der Forderungen (s. u.) an den Factorkunden, so hat das zunächst beim Factorkunden eine Zunahme der Liquidi- tät (= Zunahme der flüssigen Mittel) und eine Abnahme der Forderungen a. LL, also einen Aktivtausch, zur Folge. ■ Wird diese zusätzliche Liquidität dazu verwendet, kurzfristig fällige Verbindlichkeiten a. LL (unter Skontoabzug) zu begleichen oder Kredite vorzeitig zu tilgen, so verbessert sich die Bilanzstruktur; das Fremdkapital und die flüssigen Mittel werden vermindert, während das Eigenkapital gleich bleibt (= Bilanzverkürzung, Aktiv-Passiv-Minderung). ■ Diese Aktiv-Passiv-Minderung erhöht bei gleichblei...
Vertragsarten. Alle Leistungen der hilfe onLine domsky & domsky GbR sind als Dienstleistungen zu verstehen und werden nach aufgewendeter Zeit berechnet. Somit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsarten. Die Art Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE ist in Ihrem Versicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie unterschiedliche Arten der GARANTIE INVESTMENT RENTE zeitgleich oder weitere nachträgliche Zuzahlungen mit uns vereinbart haben, handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb für jede GARANTIE INVESTMENT RENTE einen gesonderten Versicherungsschein. Wenn der in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesene Versiche- rungsbeginn mit dem gewählten Rentenbeginn übereinstimmt, haben Sie eine sofort beginnende Rente gewählt. Eine sofort beginnende Rentenversicherung ist nur möglich, wenn Sie die Garantieoption gewählt haben. Liegt Ihr gewählter Rentenbeginn zeitlich nach dem Versiche- rungsbeginn, haben Sie eine aufgeschobene Rentenversiche- rung gewählt. Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht ausdrück- lich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für die sofort beginnende als auch für die aufgeschobene Rentenver- sicherung mit und ohne Xxxx der Garantieoption. Wenn Sie eine aufgeschobene Rente wählen, so muss die Auf- schubdauer mindestens einen Monat und darf maximal zwanzig Jahre betragen. Der Rentenbeginn muss jedoch vor dem 81. Geburtstag der versicherten Person liegen.
Vertragsarten a) Liefervertrag : Beinhaltet sämtliche Lieferungen ab Werk, frei Baustelle, auch abgeladen, inkl. Kranbeistellung
Vertragsarten. Es gibt für GENERATION private die Möglichkeit, laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können auf bestehende Verträge auch Zuzahlungen leisten. Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für GENERATION private mit laufenden Beiträgen als auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelungen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für laufende Beiträge abweichen. Die Art Ihres GENERATION private ist in Ihrem Versicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten von GENERATION private zeitgleich mit uns vereinbart haben, handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb für jeden GENERATION private einen gesonderten Versicherungsschein.
Vertragsarten. Es gibt für den Flexiblen Rentenplan plus die Möglichkeit, laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können auf beste- hende Verträge auch Zuzahlungen leisten. Soweit wir in diesen Ver- sicherungsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für den Flexiblen Rentenplan plus mit lau- fenden Beiträgen als auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelungen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für laufende Beiträge abweichen. Die Art Ihres Flexiblen Rentenplan plus ist in Ihrem Versicherungs- schein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten des Flexiblen Rentenplan plus zeitgleich mit uns vereinbart haben, handelt es sich um geson- derte Verträge. Sie erhalten deshalb für jeden Flexiblen Rentenplan plus einen gesonderten Versicherungsschein.