Versicherte Objekte Musterklauseln

Versicherte Objekte. 2.1.1 Gebäude
Versicherte Objekte. 2.1 Die Versicherung bezieht sich – mit Ausnahme der in Ziffer 2.2 genannten Objekte – auf Kunst und Sammelobjekte aller Art, ausgenommen nicht antiker Schmuck, Wein, Daten und Datenträger, Handelsware, lebendige Tiere und Pflanzen sowie Militaria, die weniger als 100 Jahre alt sind. 2.2 Für folgende aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders empfindlichen oder gefährdeten Objekte gelten besondere Entschädigungsbestimmungen gemäß Ziffer 20: a) Außenskulpturen und andere im Freien installierte Objekte; b) Multi-Media-Installationen (Klang-, Licht-, Computer-, Video-Installationen), Holographien und kinetische Objekte; c) Bibliophile Objekte aller Art; d) Technisches Ausstellungszubehör wie Rahmen und Schutzverglasung, Aufhängevorrichtung, Sockel, Vitrinen und Scheinwerfer etc.; e) Betriebseinrichtung.
Versicherte Objekte. Versichert sind: 1.1 das in der Police bezeichnete Wasserfahrzeug und von diesem geschleppte oder gestossene Sachen; 1.2 das Beiboot (sofern hierfür kein eigener Fahrzeugaus­ weis erforderlich ist); 1.3 die Boje (samt Geschirr); 1.4 das Transportmittel für das Wasserfahrzeug zu Land (sofern dieses nicht der Strassenverkehrsgesetzge­ bung unterliegt).
Versicherte Objekte. Versichert ist das in der Police aufgeführte Mobilheim bzw. dass nicht im‐ matrikulierte Wohnmobil oder der nicht immatrikulierte Wohnwagen. ‐ Mitversichert im Rahmen des deklarierten Objektwerts sind festverbun‐ dene Zusatzausrüstungen und Zubehörteile wie Kochherd, Schlafstelle und Vorzelt. ‐ Bewegliche Zusatzausrüstungen und Zubehörteile wie Küchengeräte, Ge‐ schirr oder Fernsehapparat sind nicht über diesen Zusatz mitversichert.
Versicherte Objekte. Versichert gelten Objekte*, die im fabrikneuen Zustand geliefert werden, sofern diese bei der Bildung der Versicherungssumme einbezogen und vereinbarungsgemäß zur Versicherung angemeldet werden. *Objekte wie LKW ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, LKW-Anhänger, Sattelzugmaschinen und Sattelauflieger, einschließlich Zusatzgeräte, Zusatzteile und Auf- und Anbauten, Sonderaufbauten wie Ladekrane, Silos.
Versicherte Objekte. Versichert sind die in der Police bezeichneten Objekte (inklusive allfälliger Bilderrahmen, Schutzverglasungen und Sockel) wie: a) Kunstgegenstände; z.B. Gemälde, Graphiken, Handzeichnungen und Skulpturen; b) Antiquitäten und Sammlungsgegenstände; z.B. Möbel, Collectibles sowie antiquarische Bücher, Autographen und Antiken; c) Schmucksachen, ▇.▇. ▇▇▇▇▇▇ aus verarbeiteten Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen sowie Armband- und Taschenuhren aller Art; d) Pelze, Musikinstrumente sowie weitere spezielle Objekte; die Eigentum des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind bzw. sich in deren Besitz befinden.
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