Versand und Verpackung Musterklauseln

Versand und Verpackung. 5.1 Bei Lieferung auf Abruf oder bei Zwischenlagerung auf Wunsch des Auftrag- gebers ist für ordnungsgemäße Lagerung zu sorgen. Rechnung, Lieferschein und Versandanzeige sind dem Auftraggeber in ordnungsgemäßer Ausführung zu übersenden.
Versand und Verpackung. 1. Der Versand ab den Lieferwerken erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers.
Versand und Verpackung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand für Rechnung des Kunden. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Transportkosten unmittelbar zu entrichten oder zu bevorschussen. Versandvorschriften des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf schriftliches Verlangen des Kunden und nur auf dessen Kosten verpflichtet. Die Verpackung wird dem Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu Selbstkosten berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Wir entscheiden über die angemessene Verpackung und über die Form des Versandes nach unserem besten Ermessen. Teillieferungen sind zulässig.
Versand und Verpackung. 9.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Versand- und Verpackungsart vor Ausführung der Lieferung zu bestimmen.
Versand und Verpackung. Alle Sendungen reisen auf Kosten des Bestellers. Die ACAT organisiert Versand und Verpackung nach bestem Wissen, haftet aber nicht für billigste Verfrachtung. Der Besteller ist verpflichtet, vorgeschriebene Kennzeichnungen seines Landes und seiner Region der ACAT rechtzeitig mitzuteilen.
Versand und Verpackung. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, nimmt die Alcon Deutschland GmbH den Versand nach eigenem billigen Ermessen vor. Grundsätzlich wird dabei eine Versandkostenpauschale von EUR 4,00 und bei einem Bestellwert von unter EUR 250,00 von EUR 8,00 erhoben. Zuschläge für eine Eilversendung gehen zu Lasten des Kunden. Sonderlieferungen werden nach Aufwand berechnet. Eine Sonderlieferung liegt vor, wenn der Kunde den Frachtführer, den Lieferweg oder die Lieferzeit bestimmt.
Versand und Verpackung. (1) Ein etwaiger Versand der vereinbarten Leistungen zum Auftraggeber erfolgt auf dessen Gefahr, ebenso die Versendung von Material, das der Auftraggeber CeDiS zur Durchfüh- rung des Vertrages zur Verfügung stellt (siehe oben Ziffer 3.2).
Versand und Verpackung. Versandvorschriften sind stets mit der Bestellung anzugeben. Die Versandart und der Versandweg bleiben jedoch stets - ohne Gewähr für schnellste Beförderung - uns überlassen. Mehrkosten für Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen wird, gehen zu dessen Lasten. Die Lieferung erfolgt mit Verpackung. Leihweise zur Verfügung gestellte Verpackungen sind vom Besteller unverzüglich nach ihrer Entleerung frachtfrei an uns zurückzusenden.
Versand und Verpackung. Versand erfolgt einschließlich aller Versandspesen, Wiegegebühren usw. auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Nur die beim Versand festgestellte Menge ist für die Berechnung maßgebend, bei Bahnversand das Frachtgewicht laut Bahnwaage; in allen anderen Fällen die Betriebswaage von GFG. Spätere Gewichtsbemängelungen sind ausgeschlossen. Europaletten werden, wenn nicht unmittelbar bei Übernahme (Versand) getauscht, zum jeweiligen Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt und bei späterer Rückstellung (frei Versandstelle) gutgeschrieben. Die Xxxx der Versandart bleibt, sofern der Käufer nichts Besonderes ausdrücklich vorgeschrieben hat, GFG überlassen.
Versand und Verpackung. 5.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, haben alle Lieferungen DAP (Incoterms 2010) am in den Vertragsunterlagen angegebenen Lieferort zu erfolgen.