Verfügbarkeit der Plattform Musterklauseln

Verfügbarkeit der Plattform. Exporo strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Besuchern und Nutzern der Plattform jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Exporo können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Für technische Schwierigkeiten der Besucher und Nutzer der Plattform oder von Dritten übernimmt Exporo keine Haftung. Exporo behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von Exporo, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
Verfügbarkeit der Plattform. EPH strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Besuchern und Nutzern der Plattform jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von EPH können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Für technische Schwierigkeiten der Besucher und Nutzer der Plattform oder von Dritten übernimmt EPH keine Haftung. EPH behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von EPH, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
Verfügbarkeit der Plattform. 20.1 Die Plattform und die gebuchten Bausteine stehen dem Nutzer täglich von 0 – 24 Uhr abzüglich der Wartungsfenster zur Verfügung (Betriebszeit). Es wird damit ein 24 x 7 Betrieb sichergestellt.
Verfügbarkeit der Plattform. 18. Availability of the Platform
Verfügbarkeit der Plattform. UDI strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Platt- form an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbar- keit kann Nutzern der Plattform jedoch aus techni- schen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von UDI können zur vorübergehenden Einstellung der an- gebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Platt- form führen. Für technische Schwierigkeiten der Nut- zer der Plattform oder von Dritten übernimmt UDI kei- ne Haftung. UDI behält sich vor, den Zugang zur Platt- form jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von UDI, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund er- forderlich ist.
Verfügbarkeit der Plattform. 1. Springer strebt eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform an. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Springer liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Xxxxxxx (unter Berücksichtigung der Feiertage) zwi- schen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder vorab gemäß Punkt V.2 angekündigt wurden.
Verfügbarkeit der Plattform. Quantic stellt dem Nutzer die Plattform zur Vermittlung von Xxxxxxxx sowie zur Übermittlung von Produktvorschlägen und Spartipps zur Verfügung. Quantic ist immer bemüht, eine 24/7 (vierundzwanzig/sieben) Verfügbarkeit zu gewährleisten. Trotz großer Sorgfalt kann es vorkommen, dass die Plattform nicht verfügbar ist. Wir gewährleisten dem Nutzer eine Verfügbarkeit am Übergabepunkt von 80% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn CashCape aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Quantic liegen, dem Nutzer nicht zur Verfügung steht. Wichtige Informationen, insbesondere zur Höhe und den anfänglich vereinbarten Rückzahlungszeitpunkten, Raten, Zinsen oder Gebühren des Kredites werden daher dem Nutzer auch per E-Mail oder auf einem sonstigen anderen Wege zugestellt, der unabhängig von der Plattform ist. Von der Verfügbarkeit der Plattform ausgenommen sind alle Zeiten, in denen zentrale Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich Quantic liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Daneben behält sich Quantic das Recht vor, die Plattform zu modifizieren und zu verbessern. In diesem Fall kann es sein, dass die Plattform über einen unbestimmten Zeitraum nicht erreichbar ist. Quantic ist schon aus Eigeninteresse bemüht, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen, werden auf der Plattform oder durch E-Mail bzw. in-App-Meldungen rechtzeitig angekündigt. Die Ankündigung erfolgt nur in den Fällen, bei denen mit einem Ausfall von mehr als 180 Minuten zu rechnen ist. Unabhängig von den Wartungsarbeiten am eigenen System können auch die Partner der Quantic ihrerseits Systeme abschalten. In diesen Fällen ist eine Kreditvermittlung nur eingeschränkt bzw. nicht möglich. Aus der Nichtverfügbarkeit der Server der Partner kann der Nutzer keine Haftung gegenüber der Quantic verlangen.
Verfügbarkeit der Plattform. Das Unternehmen erkennt an, dass eine 100 %ige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht zu realisieren ist. Die EXPO-IP GmbH wird jedoch im Auftrag des VDI Verlags nach dem aktuellen Stand der Technik dafür Sorge tragen, dass die Plattform möglichst konstant verfügbar ist. Insbesondere Ereignisse, die nicht im Machtbereich von EXPO-IP GmbH stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), aber auch Hardware- und Softwarefehler der Messeplattform, der Soft- und Hardware und der IT-Infrastruktur der Teilnehmer, können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste der Plattform führen. Sofern die Ausfallzeit weniger als 10 % der Gesamtlaufzeit der Online-Messe beträgt, kann das Unternehmen hieraus keine Gewährleistungsansprüche ableiten. Überschreitet die Ausfallzeit diesen Wert und ist der Ausfall vom VDI Verlag bzw. seinem Dienstleister EXPO-IP GmbH verschuldet, sind die Gewährleistungs- rechte des Unternehmens auf eine entsprechende zeitanteilige Erstattung der vereinbarten Vergütung beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind (sofern nicht in Ziffer 8 vorbehalten) ausgeschlossen.
Verfügbarkeit der Plattform. 5.1. Sofern eine Nichtverfügbarkeit der Plattform auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von bond:in oder eines Erfüllungsgehilfen von bond:in beruht, kann sich bond:in nicht auf eine Einhaltung der Verfügbarkeitszusage nach der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2) berufen.
Verfügbarkeit der Plattform. (1) Motus behält sich vor, den Zugang zu der Internetplattform zeitweilig zu beschränken. Dies gilt insbesondere dann, wenn technische Maßnahmen dies erfordern oder wenn Wartungsarbeiten an dem/den Server/n durchgeführt werden. Ebenso behält sich Motus eine Einschränkung des Zuganges zu der Internetplattform vor, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder die Kapazitätsgrenze der Technik erforderlich wird.