Variation Margin Musterklauseln
Variation Margin. 5.1 Die Eurex Clearing AG und das Clearing-Mitglied sind jeweils verpflichtet, (weitere) Sicherheiten zur Deckung der täglichen Gewinne oder Verluste bei ECM-Transaktionen (Variation Margin) zu stellen. Als Sicherheit in Bezug auf die Variation Margin können nur Eligible Margin-Vermögenswerte in Form von Geld gestellt werden. Die Eurex Clearing AG wird die Netto-Variation Margin-Verpflichtung in Bezug auf
(a) das betreffende Interne Proprietary-Geldkonto für alle Eigentransaktionen eines Clearing-Mitglieds (die in Übereinstimmung mit Unterabschnitt B Ziffer 6 zu stellen ist); und
(b) jedes betreffende Interne Omnibus-Geldkonto, das die Summe der Berechnungen in Bezug auf alle Kunden-Transaktionskonten dieses Clearing-Mitglieds gemäß Unterabschnitt C Ziffer 7 abbildet, die sich auf dieses Interne Omnibus-Geldkonto beziehen, jeweils, soweit anwendbar, gemäß Kapitel II Abschnitt 2 Ziffer 2.1.2 Abs. (1) und (2), Kapitel II Abschnitt 3 Ziffer 3.2.3 Abs. (1), Ziffer 3.3.3 Abs. (1) bzw. Kapitel VIII
Variation Margin. Weder die Eurex Clearing AG noch der OTC-IRS-FCM-Kunde sind verpflichtet, (zusätzliche) Sicherheiten in Form von Geld zur Deckung der täglichen Gewinne oder Verluste hinsichtlich sämtlicher OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen im Rahmen der jeweiligen FCM-Grundlagenvereinbarung (Variation-Margin) zu stellen. Sämtliche OTC- IRS-FCM-Kunden-Transaktionen können nur als STM-Transaktionen gecleart werden.
Variation Margin. (1) Die zentralen Gegenparteien ermitteln fortlaufend täglich und auf Basis ihres Regelwerks für jeden in ihr Abwicklungssystem aufgenommenen Kontrakt den Barwert und - unter Berücksichtigung der bereits übertragenen Sicherheiten - den Betrag der zu stellenden Sicherheit („Variation Mar- gin“) sowie die übertragungspflichtige Partei. Ist aufgrund der Berechnungen der zentralen Gegenpartei die Bank zur Stellung von Variation Margin an die zentrale Gegenpartei verpflichtet, so kann die Bank vom Vertragspartner einen Betrag in entsprechender Höhe anfordern oder seinem Konto belasten. Ist aufgrund der Berechnungen der zentralen Gegenpartei die zentrale Gegenpartei verpflichtet, Variation Margin an die Bank zu stellen, so muss die Bank einen Betrag in entsprechender Höhe an den Vertragspartner leisten oder seinem Konto gutschreiben.
(2) Die Frist für die Übertragung von Variation Margin kann im Einzelfall, z. B. wegen der Schnelligkeit, mit der sich Marktpreise verändern können, auch nach Stunden bestimmt werden. Kommt der Vertragspartner der telefonischen oder mittels Telefax, E-Mail oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form übermittelten Aufforderung zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nach, gelten die Bestimmung der Nr. 2 Abs. 4 entsprechend.
Variation Margin. 5.1 […]
(a) das betreffende Interne Proprietary-Geldkonto für alle Eigentransaktionen eines Clearing-Mitglieds (die in Übereinstimmung mit Unterabschnitt B Ziffer 6 zu stellen ist); und
(b) jedes betreffende Interne Omnibus-Geldkonto, das die Summe der Berechnungen in Bezug auf alle Kunden-Transaktionskonten dieses Clearing-Mitglieds gemäß Unterabschnitt C Ziffer 7 abbildet, die sich auf dieses Interne Omnibus-Geldkonto beziehen, jeweils, soweit anwendbar, gemäß Kapitel II Abschnitt 2 Ziffer 2.1.2 Abs. (1) und (2), Kapitel II Abschnitt 3 Ziffer 3.2.3 Abs. (1), Ziffer 3.3.3 Abs. (1) bzw. Kapitel VIII Abschnitt 2 Ziffer 2.1.7, Abschnitt 3 Ziffer 3.1.6. oder Abschnitt 4 Ziffer 4.1.6, gesondert berechnen. […]
Variation Margin
