Variable Arbeitszeit. Unter variabler Arbeitszeit ist die eigenverantwortliche Festlegung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse und der persönlichen Inte- ressen der bzw des Angestellten zu verstehen. Dabei müssen mindestens 50 % der Arbeitszeit von der bzw dem Angestellten frei einteilbar sein. Angeordnete An- wesenheitszeiten gelten als Arbeitszeit.
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Sources: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag