US-Einwohner Musterklauseln
US-Einwohner. Du giltst aus steuerlicher Sicht als US-Einwohner, wenn du: ● eine Green Card hast oder hattest. Frage deinen Steuerberater, ob das für dich gilt. (Siehe auch ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇); oder ● die Kriterien des „Substantial Presence Tests“ erfüllst, was bedeutet, dass du dich mindestens persönlich in den USA aufhältst: o 31 Tage im laufenden Jahr und o 183 Tage während der Dreijahresperiode, die das laufende Jahr und die beiden unmittelbar vorhergehenden Jahre umfasst, wobei gezählt werden: ▪ Alle Tage, an denen du im laufenden Jahr (Jahr n) anwesend warst, und ▪ 1/3 der Tage, an denen du im vorhergehenden Jahr (Jahr n-1) anwesend warst, und ▪ 1/6 der Tage, an denen du im vorvergangenen Jahr (Jahr n-2) anwesend warst.
US-Einwohner. Jeder Kunde, der durch eine Änderung seiner persönlichen Situation als Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich der Überseegebiete wie Puerto Rico zu betrachten ist („US Resident“), muss die Bank unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Der Status „US Resident“ bezieht sich u.a. auf natürliche Personen mit einem Aufenthaltsort oder Wohnsitz in den USA, auf Rechtspersonen mit Gesellschaftssitz oder physischer Niederlassung in den USA oder aber auf Rechtspersonen nach amerikanischem Recht. Im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes in Bezugauf Finanzinstrumente gemäß Artikel 136.1 einschließlich Anlageversicherungsverträge dürfen als US-Einwohner geltende Kunden keine Finanzinstrumente ungeach- tet deren Art bei der Bank halten und nicht als Inhaber, Bevollmächtigter oder Vertreter in Bezug auf ein Wertpapierdepot auftreten. In einem solchen Fall kann die Bank den Kunden bitten, die Finanzinstrumente aus seinem Wertpapierdepot zu entfernen oder sie zu verkaufen. Sollte der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommen, ist die Bank ermäch- tigt, diese Finanzinstrumente auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veräußern. Der Kunde bewahrt die Bank vor jeglichem Schaden, der durch seine Nachlässigkeit bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Artikel entstehen könnte.
