Upgrades / Downgrades Musterklauseln

Upgrades / Downgrades. 7.1 Auch nach Bestellung (und Nutzung) eines bestimmten Airtime Pro­Pakets ist es Ihnen möglich, Upgrades oder Downgrades zu einem mehr bzw. weniger umfangreichen Airtime Pro­Paket vorzunehmen. Gegenüber einer Neubestellung kann das den Vorteil haben, dass Sie bereits gespeicherte Daten, insbesondere Anwendungsdaten weiterverwenden können (Beachten Sie jedoch, dass das bei einem Downgrade nur in dem Umfang möglich ist, in dem auch das kleinere Paket das Volumen der bereits existierenden Daten abdeckt.). Sie bestellen ein Upgrade oder Downgrade direkt über Ihren Nutzeraccount durch Anklicken der entsprechenden Optionen. Der Vertrag über das Upgrade oder Downgrade kommt dadurch zustande, dass wir Ihnen eine Bestätigungs­E­Mail an die von Ihnen im Nutzeraccount hinterlegte E­Mail­Adresse zukommen lassen, welcher auch bereits die neue Rechnung beigefügt sein kann. 7.2 Upgrades und Downgrades werden sofort mit Ihrer Bestellung und unserer Annahme wirksam. Dies gilt auch, wenn Sie ein Upgrade oder Downgrade während eines Vertragsmonats vornehmen. Von diesem Zeitpunkt an richten sich Beginn und Ende der Vertragsmonate, Fälligkeit der Vergütung, zulässige Kündigungsdaten etc. nach dem Datum der Bestellung des Upgrades oder Downgrades. Die Vergütung für den ersten Monat der Nutzung des Upgrades oder Downgrades ist daher sofort zahlbar. Die Vergütung für die vor dem Upgrade oder Downgrade im nur teilweise abgelaufenen Vertragsmonat erfolgte Nutzung von Airtime Pro bleibt anteilig zahlbar; für den Rest des verbleibenden ursprünglichen Vertragsmonats für das ursprünglich gebuchte Airtime Pro­Paket ist keine Vergütung zu zahlen. Im Falle von Upgrades wird die bereits dafür entrichtete Vergütung auf die für das upgegradete Airtime Pro­Paket zu zahlende Vergütung angerechnet. Im Falles von Downgrades erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe der anteiligen Vergütung, die Sie für den Rest des verbleibenden ursprünglichen Vertragsmonats für das ursprünglich gebuchte Airtime Pro­Paket bereits entrichtet haben.