Tourismus. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus aufzunehmen, um zu einer besseren gegenseitigen Verständigung zu gelangen und die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu fördern. Diese Zusammenarbeit kann insbesondere in folgender Form erfolgen: a) Informationsaustausch über den Tourismus betreffende Fragen von gemeinsamem Interesse, b) Organisation touristischer Veranstaltungen, c) Tourismusaustausch, d) Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Verwaltung des kulturellen ▇▇▇▇▇, e) Zusammenarbeit im Touristikmanagement.
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Sources: Framework Agreement, Rahmenabkommen
Tourismus. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus aufzunehmen, um zu einer besseren gegenseitigen Verständigung zu gelangen und die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu fördern. Diese Zusammenarbeit kann insbesondere in folgender Form erfolgen:
a) Informationsaustausch über den Tourismus betreffende Fragen Fra- gen von gemeinsamem Interesse,
b) Organisation touristischer Veranstaltungen,
c) Tourismusaustausch,
d) Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Verwaltung des kulturellen kul- turellen ▇▇▇▇▇,
e) Zusammenarbeit im Touristikmanagement.
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Sources: Rahmenabkommen